Häufig gestellte Fragen


Was ist der Unterschied zu einem „normalen“, allgemeinbildenden Gymnasium?

Unsere Schülerinnen und Schüler kommen von Realschulen oder von Gymnasien aus Klasse 10. Somit beginnen alle Schülerinnen und Schüler in der 11. Klasse (Einführungsphase) bei uns neu. Viele Fächer bei uns sind neu, so dass alle Schülerinnen und Schüler dort „neu anfangen“ können. Wir legen gemeinsam das Fundament für einen erfolgreichen Besuch der Qualifikationsphase. Unterschiede im Vorwissen werden ausgeglichen, so dass jede und jeder eine faire Chance auf das Bestehen der Abiturprüfung hat.
Der Abschluss ist derselbe: Mit dem Bestehen der zentralen Abiturprüfung erwerben Sie an einem allgemeinbildenden Gymnasium genauso wie am Beruflichen Gymnasium die Allgemeine Hochschulreife, also das Abitur. Dieser Abschluss berechtigt zu allen Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen.



Kann ich als Schüler/in des allgemein bildenden Gymnasiums aus dem 12. Schuljahrgang noch in das Berufliche Gymnasium wechseln?

Ein Wechsel aus der Qualifikationsphase eines allgemein bildenden Gymnasiums (also der Klasse 12) in die Qualifikationsphase eines Beruflichen Gymnasiums ist rechtlich nicht mehr zulässig. Diesem Personenkreis würden darüber hinaus auch die notwendigen Kompetenzen der in der Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums neu begonnenen berufsbezogenen Fächer fehlen.
Auch ein Rücktritt in die Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums (also Klasse 11) ist weder nach dem ersten noch nach dem zweiten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase des allgemein bildenden Gymnasiums möglich.

Muss ich als Realschüler eine zweite Fremdsprache erlernen?

Wenn keine Teilnahme am Französischunterricht bis einschließlich Klasse 10 in mindestens vier aufsteigenden Schuljahren erfolgt ist, muss eine zweite Fremdsprache über drei Jahre erlernt werden. Französisch oder Spanisch stehen zur Auswahl.



Wenn ich in der Realschule oder im Gymnasium eine zweite Fremdsprache erlernt habe, muss ich die zweite Fremdsprache fortführen?

Nein, ich muss nicht, wenn ich eine zweite Fremdsprache bis zum Ende des Schulbesuchs und in mindestens vier aufsteigenden Schuljahren erlernt habe, dann sind die Auflagen erfüllt. Wer z. B.  von einem allgemein bildenden Gymnasium auf ein Berufliches Gymnasium wechselt, hat mit dem Wechsel auch die Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache erfüllt. Im Realschulschulzeugnis muss die zweite Fremdsprache von Klasse 6 bis Klasse 10 bescheinigt sein.

Das ist die formale Antwort. Im zusammenwachsenden Europa und in einer globalisierten Welt sind Fremdsprachenkenntnisse sehr wichtig für Studium und Arbeitswelt. Deshalb bietet das Berufliche Gymnasium für diese Schülerinnen und Schüler die Fortführung der zweiten Fremdsprache Französisch an oder als dritte neubeginnende Fremdsprache Spanisch. Wer zuvor Latein hatte, kann alternativ Spanisch oder als neue Sprache Französisch wählen.



Wie kann es weitergehen, wenn ich den Erweiterten Sek. I - Abschluss am Ende des Schuljahres nicht erreicht habe?

An der Elisabeth-Selbert-Schule haben Sie die Möglichkeit, in einem Jahr den Abschluss zu erwerben. Sie können diesen Abschluss in der Einjährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege - Schwerpunkt Hauswirtschaft - oder in der Einjährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege - Schwerpunkt Persönliche Assistenz - erreichen. Weitere Informationen zur Persönlichen Assistenz und zur  "Hauswirtschaft/Sozialpflege" sehen Sie auf unserer Internetseite.
Eine Alternative im sozialpädagogischen Bereich ist der zweijährige Bildungsgang in der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent.


Die Informationen wurden von den Fachgruppenleitungen zur Verfügung gestellt.
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