Grundlegende Aspekte der Leistungsbewertung im Ernährungsgewerbe

Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird der Klassenvertretung durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer ein schriftliches Exemplar dieser Grundsätze von der Klassenleitung ausgehändigt und der Klasse der Inhalt erläutert. Die Durchführung dieser Information ist von der Klassenleitung im Klassenbuch zu vermerken.
Die Lehrkraft muss die Entscheidung für eine Zensur begründen und einsichtig deutlich machen.   
Leistungsbewertung setzt sich zusammen aus mündlichen, schriftlichen und weiteren Lernkontrollen (z.B. Erfassen von Arbeitsaufträgen, Herstellung eines Werkstückes, Einrichtung von Arbeitsplätzen, etc.)

Allgemeine Kriterien
1. Schriftliche Leistungsnachweise sind ein Teilbereich der für die Leistungsbewertung notwendigen Lernkontrollen.
2. Pro Wochenunterrichtsstunde ist im Schuljahr ein Leistungsnachweis einzufordern.
3. Hausaufgaben sowie andere schriftliche Leistungsnachweise müssen in pädagogisch sinnvollem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.
4. Nach jedem Leistungsnachweis ist den Schülerinnen und Schüler ein Erwartungshorizont zur Verfügung zu stellen bzw. ist die richtige Lösung der gestellten Aufgabe darzustellen oder mit den Schülerinnen und Schüler zu erarbeiten.
5. Die Lehrkraft informiert in regelmäßigen Abständen die Schülerinnen und Schüler über ihren schriftlichen und mündlichen Leistungsstand.
6. Hat eine SchülerIn die Anfertigung eines schriftlichen Leistungsnachweises versäumt, entscheidet die Fachlehrkraft über Notwendigkeit und Art einer Ersatzleistung. Die SchülerInnen sind verpflichtet, die Lehrkraft anzusprechen. Den SchülerInnen werden regelmäßige Nachschreibtermine angeboten. Jeder Fachbereich regelt Nachschreibtermine intern. Die Schule kann (vor allem bei krankheitsbedingtem Fehlen an Klassenarbeitstagen) ein ärztliches Attest/ eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Unentschuldigtes Fehlen gilt als Leistungsverweigerung. Bei entschuldigtem Fehlen müssen sich die SchülerInnen selbstständig um einen Nachschreibtermin bemühen (Bringschuld der SchülerInnen). Versäumter Unterrichtsstoff ist selbstständig und unaufgefordert nachzuarbeiten.
7. Zusatz Berufsschule: BerufsschülerInnen müssen die Bescheinigung bzw. das Attest spätestens am nächsten Berufsschultag vorlegen. 

Kriterien zu Hausaufgaben
1. Zur Förderung von eigenverantwortlichem und selbstständigem Arbeiten können Hausaufgaben gestellt werden.
2. Die Menge wird nicht vorgeschrieben. Art und Umfang der Hausaufgaben liegen im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft. (Absprache in Fachkonferenz oder Bildungsgangteams wäre sinnvoll)
3. Im Hinblick auf das Alter der SchülerInnen und die Ausbildungsformen müssen Art, Form, Umfang und Zielsetzung der Hausaufgaben der zunehmenden Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der SchülerInnen Rechnung tragen.
4. Werden schriftliche Hausarbeiten, Referate oder Gruppenarbeitsergebnisse von SchülerInnen nicht termingerecht abgegeben, so sind diese mit „ungenügend“ zu bewerten. Die Lehrkraft kann in begründeten Ausnahmefällen eine Nachfrist setzen.
5. Arbeitsaufträge, die einen längeren Zeitraum benötigen, sind im Fall der plötzlichen Verhinderung von Schülerseite (z.B. Krankheit, Unfall...) im „Ist-Zustand“ in der Schule abzugeben.

Kriterien zu schriftlichen Arbeiten
1. Schriftliche Leistungsnachweise sind Klausuren, Hausarbeiten und in schriftlicher Form eingereichte Referate, sowie andere schriftliche Leistungsnachweise gemäß Rahmenrichtlinien.
2. Bei schriftlichen Leistungsnachweisen, die in Gruppenarbeit erbracht wurden, müssen i. d. R. die Einzelleistungen der SchülerInnen erkennbar sein.
3. Schriftliche Leistungsnachweise sollten durch Vorankündigung und Koordinierung festgelegt werden.
4. Den SchülerInnen ist für Klausuren in der Regel eine Vorbereitungszeit von mindestens einer Woche einzuräumen. Die Klausuren sollen möglichst über das Schuljahr verteilt werden, um eine Häufung vor den Zeugnis- oder Ferienterminen zu vermeiden.
5. An einem Unterrichtstag soll nur eine Klausur geschrieben werden. Begründete Ausnahmen sind jedoch zulässig.
6. Klausuren werden in der Regel von allen SchülerInnen einer Klasse oder Lerngruppe unter Aufsicht gleichzeitig und unter gleichen Bedingungen angefertigt.
7. Wird bei oder nach der Anfertigung eines schriftlichen Nachweises eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch festgestellt, so entscheidet die Fachlehrkraft je nach Schwere des Falles, ob die Arbeit gleichwohl bewertet, die Wiederholung angeordnet oder die Note „ungenügend“ erteilt wird.


Die Gewichtung der mündlichen, schriftlichen und sonstigen Leistungen einschließlich der sprachlichen Richtigkeit, muss in allen Fachkonferenzen geklärt werden und den SchülerInnen transparent gemacht werden.

Mündliche Leistungsbewertung
Bewertungskriterien für die mündlichen Leistungen können Schülerinnen und Schüler gut nachvollziehen, wenn sie anhand folgender Bewertungsskala verdeutlicht wrden.

Note 1 Durchweg intensive, qualitativ sehr hochwertige Beiträge, die konstruktiv weiterführen, eigenständiges Denken dokumentieren und über das geforderte Maß hinausgehen (Zusatzaufgaben). Sehr guter fachlicher Transfer. Sehr gut verfasste (Haus-)Aufgaben.
Note 2 Mehr oder weniger kontinuierliche, qualitativ wertvolle Beiträge, ein hohes Maß an Beteiligung, nicht nur weiterführende Fragen stellend, sondern auch sinnvolle Antworten gebend. Verknüpfung von Fachinhalten mit entsprechenden Beispielen.
Note 3 Weitesgehend qualitativ wertvolle Beiträge, die überwiegend kontinuierlich stattfinden und Bezüge herstellen, dabei fleißiger Einsatz bei Haus- und anderen Aufgaben.
Note 4 Quantitativ wie qualitativ nicht durchgehende aktive Beteiligung, nicht immer konstruktiv, bezugnehmend, Hausaufgaben im Soll zufrieden stellend.
Note 5 Geringe eigenständige Beteiligung, kaum qualitativ wertvolle Beiträge, bei Haus- und anderen Aufgaben oft größere Mängel, mehr passive Beteiligung.
Note 6 Gar keine aktive Beteiligung, keine Hausaufgaben, kein sonstiger sichtbarer Einsatz.


Bewertung  im  Bildungsgang  Handwerk (Notenzusammensetzung)

Die Gewichtung von der schriftlichen und mündlichen Note beträgt jeweils 50 %.
Lernfeldnoten:
Die Verteilung der Lernfelder der Fachverkäufer/innen im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt Bäckerei und Konditorei auf die drei Ausbildungsjahre ist wie folgt:

Grundstufe:
LF 1.1: Unterweisen einer neuen Mitarbeiterin/eines neuen Mitarbeiters
LF 1.2: Herstellen einfacher Teige und Massen
LF 1.3: Gestalten, Werben, Beraten und Verkaufen
LF 1.4: Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen
Fachstufe 1:
LF 2.1: Verkauf aktiv gestalten
LF 2.2: Waren kundenorientiert verkaufen
LF 2.3: Speisen herstellen und anrichten
LF 2.4: Produkte verkaufsfördernd präsentieren
Fachstufe 2:
LF 3.1: Besondere Verkaufssituationen gestalten
LF 3.2: Waren fachlich fundiert verkaufen
LF 3.3: Gerichte herstellen und anrichten
LF 3.4: Gerichte un Getränke präsentieren und servieren
LF 3.5: Umsatz und Kundenbindung durch Verkaufsaktionen fördern

Die Verteilung der Lernfelder Bäcker/in auf die drei Ausbildungsjahre ist wie folgt:

Grundstufe:
LF 1: Unterweisen einer neuen Mitarbeiterin/eines neuen Mitarbeiters
LF 2: Herstellen einfacher Teige und Massen
LF 3: Gestalten, Werben, Beraten und Verkaufen
LF 4: Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen
Fachstufe 1:
LF 5: Herstellen von Weizenbrot und Kleingebäcken
LF 6: Herstellen von Backwarensnacks
LF 7: Herstellen und Verarbeiten von Sauerteig
LF 8: Herstellen von roggenhaltigem Brote und Kleingebäck
Fachstufe 2:
LF  9: Herstellen von Schrot-, Vollkorn- und Spezialbroten
LF 10: Herstellen von Feinen Backwaren aus Massen
LF 11: Herstellen von Torten und Desserts
LF 12: Herstellen von kleinen Gerichten
LF 13: Planen und Durchführen einer Aktionswoche
Die Gewichtung von Theorie und Praxis in den Lernfeldern ergibt sich aus dem entsprechenden Stundenverhältnis und wird für jedes Schuljahr neu ermittelt.
Allgemein bildende Fächer:
Entsprechend fließt die Note der Fachpraxis nicht in die Noten der allgemein  bildenden Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch und Politik.

Bewertung der Fachtheorie (Notenzusammensetzung) KOOP-Bäckerhandwerk

Klasse 9:

Die Gewichtung mündlich und schriftlich beträgt jeweils 50 %.
Die Note des 1. Halbjahres fließt mit 50 % in die Endnote (Jahresnote) ein.

Klasse 10:

Gewichtung mündlich und schriftlich jeweils 50 %.
Am Ende der 10. Klasse wird eine Abschlussklausur geschrieben, die mit 30 % in die Jahresnote einfließt. Die Jahresnote in der 10. Klasse setzt sich wie folgt zusammen:

• In dem Koop-Modell bekommen die Schüler 3 Noten: eine Note in Fachtheorie und zwei Noten in der Fachpraxis.
• Für beide Klassenstufen greift die Bewertungstabelle mit der Benotung für Fachpraxis I und Fachpraxis II (Anwendung in den entsprechenden Lernfeldern der  Klassenstufen).
• Die Vermittlung der Lerninhalte, erfolgt nach den Rahmenrichtlinien für die Ausbildung zur Bäckerin/zum Bäcker vom 21.April 2004. In der 9.+10. Klasse sollen die Lernfelder des 1. Ausbildungsjahres vermittelt werden. So umfasst der schulinterne Lehrplan die Lernfelder 1 und 2 der Rahmenrichtlinien.
• 9.Klasse: Die Note des 1. Halbjahres fließt mit 50 % in die Endnote (Jahresnote) ein.
• 10.Klasse: Am Ende wird eine praktische Prüfung durchgeführt, die mit 30 % in die Jahresnote einfließt. Die Jahresnote in der 10. Klasse setzt sich wie folgt zusammen:
1.Halbjahr 35 %
+ 2. Halbjahr 35 %
+ praktische Prüfung 30 %
= Jahresnote

Gastgewerbliche Berufe Grundstufe (Hotelfachleute/Restaurantfachleute/Köche/Fachkraft im Gastgewerbe)

Für die Lernfelder gilt grundsätzlich: Mündlich/ Schriftlich zählt jeweils 50:50
Für die Berechnung der Noten wird nach dem IHK Notenschlüssel gearbeitet.

Lernfeld Arbeiten in der Küche
Das Lernfeld ist thematisch sehr umfangreich und wird oftmals von mehreren Lehrkräften unterrichtet. Aus der Gewichtung der Stundenanteile ergibt sich dann anteilsmäßig die Gesamtnote für das Zeugnis.
Hinweis: Der Fachpraxisunterricht für die Köche wird ebenfalls anteilsmäßig nach erteilten Unterrichtsstunden in diesem Lernfeld benotet. Fachpraktische Inhalte wären bspw. Garverfahren; Sättigungsbeilagen; Eierspeisen; Salate

Lernfeld Arbeiten im Service
Der Fachpraxisunterricht für Hofa/ Refa/ FKG im Ausbildungsrestaurant wird stundenanteilsmäßig diesem Lernfeld zugeordnet und mit der Note aus dem Fachtheorieunterricht verrechnet.
Fachpraktische Inhalte wären bspw. Herstellen von Aufgussgetränken; Weinservice; Vorbereitungsarbeiten im Service/ Eindecken von Tischen

Lernfeld Arbeiten im Magazin
Wird meist von einer Fachtheorielehrkraft erteilt, so dass sich keine Zusammenfassung mehrerer Noten ergeben.

Allgemeinbildende Fächer:
Deutsch/Kommunikation, Englisch und Politik: jeweils schriftlich/ mündlich 50:50

Gastgewerbliche Berufe (Hotelfachleute/Restaurantfachleute/Fachkraft im Gastgewerbe)

Fachstufe 1: In allen Ausbildungsberufen sind die Lernfelder identisch
Für die Lernfelder gilt grundsätzlich: Mündlich/ Schriftlich zählt jeweils 50:50
Für die Berechnung der Noten wird nach dem IHK Notenschlüssel gearbeitet.
Lernfeld Beratung und Verkauf
Lernfeld Wirtschaftsdienst
Lernfeld Marketing I
Lernfeld Warenwirtschaft
 Fachpraktische Inhalte werden stundenanteilsmäßig mit der Fachtheorienote verrechnet
Englisch: 1 Wochenstunde
Deutsch: 1 Wochenstunde- Achtung diese Deutschnote ist die Note in Ihrem Abschlusszeugnis.
Politik: 1 Wochenstunde


Fachstufe 2 Hofa
Führungsaufgaben im Wirtschaftsdienst
Arbeiten im Marketingbüro
Arbeiten im Verkaufsbüro
Arbeiten am Empfang
 Fachpraktische Inhalte werden stundenanteilsmäßig mit der Fachtheorienote verrechnet
Politik/ Englisch: 1 Wochenstunde

Fachstufe 2 Refa
Restaurantorganisation
Arbeiten im Bankettbereich
Getränkepflege und Verkauf
Führen einer Station
 Fachpraktische Inhalte werden stundenanteilsmäßig mit der Fachtheorienote verrechnet
Politik: 1 Wochenstunde


Gastgewerbliche Berufe (Köche)

Für die Lernfelder gilt grundsätzlich: Mündlich/ Schriftlich zählt jeweils 50:50
Für die Berechnung der Noten wird nach dem IHK Notenschlüssel gearbeitet.
Fachstufe 1:
Speisen aus pflanzlichen Rohstoffen
Zwischenmahlzeiten
Kalte und warme Büffets
Nachspeisen
À la carte
In jedem Lernfeld werden von der Fachpraxis die Noten mit der Fachtheorienote anteilsmäßig verrechnet.
Englisch: 1 Wochenstunde - Achtung diese Deutschnote ist die Note in Ihrem Abschlusszeugnis.
Deutsch: 1 Wochenstunde - Achtung diese Deutschnote ist die Note in Ihrem Abschlusszeugnis.
Politik: 1 Wochenstunde

Fachstufe 2
Bankett
Aktionswochen
Speisenfolgen
Regionale/ in- und ausländische Speisen
In jedem Lernfeld werden von der Fachpraxis die Noten mit der Fachtheorienote anteilsmäßig verrechnet.
Politik 1 Wochenstunde

Für den Ausbildungsberuf Fachpraktiker in der Küche gelten die Angaben der Köche in reduzierter Form.