Praktikum in Klasse 11

Allgemein

Die Ausbildung in Klasse 11 besteht aus einem Unterricht von 12 Stunden an zwei Schultagen pro Woche und einer praktischen Ausbildung an den weiteren Wochentagen sowie auch an Wochenenden von insgesamt mindestens 960 Stunden. Dieses Praktikum ist konstitutiver Bestandteil der Klasse 11 der Fachoberschule. Das Praktikum und der fachbezogene Unterricht müssen in der gleichen Fachrichtung erfolgen (§2 Abs. 1 der Anlage 5 zu §33 der Verordnung über Berufsbildende Schulen [BbS-VO vom 14.01.2017]).


Das Praktikum soll in einschlägigen Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abgeleistet werden und muss geeignet sein, einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung zu vermitteln (EB-BbS  2013, Erster Abschnitt, Punkt 7.1.2). Es ist keine Betreuung durch Besuche während des Praktikums vorgesehen sondern nur eine Beratung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte der Schule (siehe EB-BbS vom 14.01.2017, Erster Abschnitt, Punkt 2.13).


Jede Schülerin bzw. jeder Schüler muss sich selbständig den Praktikumsbetrieb suchen. Eine Splittung des Praktikums auf bis zu drei Betriebe ist möglich. Informationen und Musterverträge sind über die Homepage der Schule im Downloadbereich erhältlich.


Am Ende der Klasse 11 findet eine Versetzung nach Klasse 12 statt. Neben ausreichenden schulischen Leistungen ist dafür das ordnungsgemäß und erfolgreich abgeschlossene Praktikum notwendig.



Speziell


Für das Praktikum als Voraussetzung für die FOS Ernährung und Hauswirtschaft sind folgende Betriebe geeignet:
  • Betriebe der Lebensmittelproduktion: z. B.  Bäckerei, Fleischerei, Brauerei, Molkerei, Großbäckerei, Feinkostprodukte,
  • Betriebe der Lebensmittelverarbeitung: z. B. Gastronomie, Großküchen, Ernährungsberatung, Diätküchen,
  • Einrichtungen zur Ernährungsberatung,
  • Einrichtungen der Hauswirtschaft.


Für das Praktikum als Voraussetzung für die FOS Sozialpädagogik sind folgende Betriebe geeignet:
  • Soziale und sozialpädagogischen Einrichtung wie z. B. Hort, Kindergärten, Jugendzentrum, Tagesbildungsstätte, Heim oder Wohngruppe für Menschen mit Behinderungen. Im Hinblick auf ein späteres Fachhochschulstudium ist es empfehlenswert, sich hier eine Praktikumsstelle außerhalb des Elementarbereichs (Kindergarten, Kita, Spielkreis) zu suchen.
  • Betreuungsbereiche in pflegerischen Einrichtungen wie z. B. Krankenhaus, Alten- und Pflegeeinrichtung.


Für das Praktikum als Voraussetzung für die FOS Gesundheit-Pflege sind folgende Betriebe geeignet:
  • Ambulante Therapieeinrichtungen wie z. B. Arztpraxen, Pflegedienste, Behinderten-werkstätten, ergotherapeutische, logopädische oder krankengymnastische Praxen, med. Fußpflege, Beratungszentren.
  • Stationäre Einrichtungen wie z. B. Stationsdienst, Krankenhaussozialdienst oder -seelsorge, Behinderten-, Alten- oder Pflegeeinrichtungen.
  • Kaufmännisches, handwerkliches, verwaltungs-technisches Gesundheitswesen wie z. B. Krankenkassen, Apotheken, orthopädische Werkstätten, Sanitäts- oder Reformhäuser, Optiker oder Akustiker, Gesundheitsamt.


Alle Dokumente zum Praktikum finden Sie im Downloadbereich unter "Fachoberschule"


[link=m943]Informationen für Anleiter*innen finden sie hier[/link] -
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