Grundlegende Aspekte der Leistungsbewertung im Ernährungsgewerbe
Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird der Klassenvertretung durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer ein schriftliches Exemplar dieser Grundsätze von der Klassenleitung ausgehändigt und der Klasse der Inhalt erläutert. Die Durchführung dieser Information ist von der Klassenleitung im Klassenbuch zu vermerken.
Die Lehrkraft muss die Entscheidung für eine Zensur begründen und einsichtig deutlich machen.
Leistungsbewertung setzt sich zusammen aus mündlichen, schriftlichen und weiteren Lernkontrollen (z.B. Erfassen von Arbeitsaufträgen, Herstellung eines Werkstückes, Einrichtung von Arbeitsplätzen, etc.)
Allgemeine Kriterien
1. Schriftliche Leistungsnachweise sind ein Teilbereich der für die Leistungsbewertung notwendigen Lernkontrollen.
2. Pro Wochenunterrichtsstunde ist im Schuljahr ein Leistungsnachweis einzufordern.
3. Hausaufgaben sowie andere schriftliche Leistungsnachweise müssen in pädagogisch sinnvollem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.
4. Nach jedem Leistungsnachweis ist den Schülerinnen und Schüler ein Erwartungshorizont zur Verfügung zu stellen bzw. ist die richtige Lösung der gestellten Aufgabe darzustellen oder mit den Schülerinnen und Schüler zu erarbeiten.
5. Die Lehrkraft informiert in regelmäßigen Abständen die Schülerinnen und Schüler über ihren schriftlichen und mündlichen Leistungsstand.
6. Hat eine SchülerIn die Anfertigung eines schriftlichen Leistungsnachweises versäumt, entscheidet die Fachlehrkraft über Notwendigkeit und Art einer Ersatzleistung. Die SchülerInnen sind verpflichtet, die Lehrkraft anzusprechen. Den SchülerInnen werden regelmäßige Nachschreibtermine angeboten. Jeder Fachbereich regelt Nachschreibtermine intern. Die Schule kann (vor allem bei krankheitsbedingtem Fehlen an Klassenarbeitstagen) ein ärztliches Attest/ eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Unentschuldigtes Fehlen gilt als Leistungsverweigerung. Bei entschuldigtem Fehlen müssen sich die SchülerInnen selbstständig um einen Nachschreibtermin bemühen (Bringschuld der SchülerInnen). Versäumter Unterrichtsstoff ist selbstständig und unaufgefordert nachzuarbeiten.
7. Zusatz Berufsschule: BerufsschülerInnen müssen die Bescheinigung bzw. das Attest spätestens am nächsten Berufsschultag vorlegen.
Kriterien zu Hausaufgaben
1. Zur Förderung von eigenverantwortlichem und selbstständigem Arbeiten können Hausaufgaben gestellt werden.
2. Die Menge wird nicht vorgeschrieben. Art und Umfang der Hausaufgaben liegen im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft. (Absprache in Fachkonferenz oder Bildungsgangteams wäre sinnvoll)
3. Im Hinblick auf das Alter der SchülerInnen und die Ausbildungsformen müssen Art, Form, Umfang und Zielsetzung der Hausaufgaben der zunehmenden Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der SchülerInnen Rechnung tragen.
4. Werden schriftliche Hausarbeiten, Referate oder Gruppenarbeitsergebnisse von SchülerInnen nicht termingerecht abgegeben, so sind diese mit „ungenügend“ zu bewerten. Die Lehrkraft kann in begründeten Ausnahmefällen eine Nachfrist setzen.
5. Arbeitsaufträge, die einen längeren Zeitraum benötigen, sind im Fall der plötzlichen Verhinderung von Schülerseite (z.B. Krankheit, Unfall...) im „Ist-Zustand“ in der Schule abzugeben.
Kriterien zu schriftlichen Arbeiten
1. Schriftliche Leistungsnachweise sind Klausuren, Hausarbeiten und in schriftlicher Form eingereichte Referate, sowie andere schriftliche Leistungsnachweise gemäß Rahmenrichtlinien.
2. Bei schriftlichen Leistungsnachweisen, die in Gruppenarbeit erbracht wurden, müssen i. d. R. die Einzelleistungen der SchülerInnen erkennbar sein.
3. Schriftliche Leistungsnachweise sollten durch Vorankündigung und Koordinierung festgelegt werden.
4. Den SchülerInnen ist für Klausuren in der Regel eine Vorbereitungszeit von mindestens einer Woche einzuräumen. Die Klausuren sollen möglichst über das Schuljahr verteilt werden, um eine Häufung vor den Zeugnis- oder Ferienterminen zu vermeiden.
5. An einem Unterrichtstag soll nur eine Klausur geschrieben werden. Begründete Ausnahmen sind jedoch zulässig.
6. Klausuren werden in der Regel von allen SchülerInnen einer Klasse oder Lerngruppe unter Aufsicht gleichzeitig und unter gleichen Bedingungen angefertigt.
7. Wird bei oder nach der Anfertigung eines schriftlichen Nachweises eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch festgestellt, so entscheidet die Fachlehrkraft je nach Schwere des Falles, ob die Arbeit gleichwohl bewertet, die Wiederholung angeordnet oder die Note „ungenügend“ erteilt wird.
Die Gewichtung der mündlichen, schriftlichen und sonstigen Leistungen einschließlich der sprachlichen Richtigkeit, muss in allen Fachkonferenzen geklärt werden und den SchülerInnen transparent gemacht werden.
Mündliche Leistungsbewertung
Bewertungskriterien für die mündlichen Leistungen können Schülerinnen und Schüler gut nachvollziehen, wenn sie anhand folgender Bewertungsskala verdeutlicht wrden.
Note 1 Durchweg intensive, qualitativ sehr hochwertige Beiträge, die konstruktiv weiterführen, eigenständiges Denken dokumentieren und über das geforderte Maß hinausgehen (Zusatzaufgaben). Sehr guter fachlicher Transfer. Sehr gut verfasste (Haus-)Aufgaben.
Note 2 Mehr oder weniger kontinuierliche, qualitativ wertvolle Beiträge, ein hohes Maß an Beteiligung, nicht nur weiterführende Fragen stellend, sondern auch sinnvolle Antworten gebend. Verknüpfung von Fachinhalten mit entsprechenden Beispielen.
Note 3 Weitesgehend qualitativ wertvolle Beiträge, die überwiegend kontinuierlich stattfinden und Bezüge herstellen, dabei fleißiger Einsatz bei Haus- und anderen Aufgaben.
Note 4 Quantitativ wie qualitativ nicht durchgehende aktive Beteiligung, nicht immer konstruktiv, bezugnehmend, Hausaufgaben im Soll zufrieden stellend.
Note 5 Geringe eigenständige Beteiligung, kaum qualitativ wertvolle Beiträge, bei Haus- und anderen Aufgaben oft größere Mängel, mehr passive Beteiligung.
Note 6 Gar keine aktive Beteiligung, keine Hausaufgaben, kein sonstiger sichtbarer Einsatz.
Bewertung der Fachtheorie (Notenzusammensetzung) KOOP-Bäckerhandwerk
Klasse 9:
Die Gewichtung mündlich und schriftlich beträgt jeweils 50 %.
Die Note des 1. Halbjahres fließt mit 50 % in die Endnote (Jahresnote) ein.
Klasse 10:
Gewichtung mündlich und schriftlich jeweils 50 %.
Am Ende der 10. Klasse wird eine Abschlussklausur geschrieben, die mit 30 % in die Jahresnote einfließt. Die Jahresnote in der 10. Klasse setzt sich wie folgt zusammen:
• In dem Koop-Modell bekommen die Schüler 3 Noten: eine Note in Fachtheorie und zwei Noten in der Fachpraxis.
• Für beide Klassenstufen greift die Bewertungstabelle mit der Benotung für Fachpraxis I und Fachpraxis II (Anwendung in den entsprechenden Lernfeldern der Klassenstufen).
• Die Vermittlung der Lerninhalte, erfolgt nach den Rahmenrichtlinien für die Ausbildung zur Bäckerin/zum Bäcker vom 21.April 2004. In der 9.+10. Klasse sollen die Lernfelder des 1. Ausbildungsjahres vermittelt werden. So umfasst der schulinterne Lehrplan die Lernfelder 1 und 2 der Rahmenrichtlinien.
• 9.Klasse: Die Note des 1. Halbjahres fließt mit 50 % in die Endnote (Jahresnote) ein.
• 10.Klasse: Am Ende wird eine praktische Prüfung durchgeführt, die mit 30 % in die Jahresnote einfließt. Die Jahresnote in der 10. Klasse setzt sich wie folgt zusammen:
1.Halbjahr 35 %
+ 2. Halbjahr 35 %
+ praktische Prüfung 30 %
= Jahresnote