Einjährige Berufsfachschule Gastronomie (BFG)
Standort Münsterkirchhof
Tel.: 0 51 51 93 78 -0
Fax: 0 51 51 93 78-50
Ihre Ansprechpartner/in
Abteilung Ernährung
Frau Ideker sowie Frau Dr. Kütemeyer
Münsterkirchhof 6
31785 Hameln
Tel.: 05151 9377-10
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule Gastronomie kann aufgenommen werden, wer über einen Hauptschulabschluss verfügt.
Ziele
Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen und Arbeitstechniken in der gastronomischen Ausbildung.
Praktische Ausbildung
Neben dem fachpraktischen Unterricht wird ein vierwöchiges Praktikum in gastgewerblichen Betrieben durchgeführt.
Dauer
1 Jahr
Stundentafel
Unterrichtsstunden pro Woche 36
- Deutsch/Kommunikation 2 Wochenstunden
- Englisch/Kommunikation 2 Wochenstunden
- Politik 2 Wochenstunden
- Sport 1 Wochenstunde
- Religion 1 Wochenstunde
- Fachtheorie mit Lernfeldern 10 Wochenstunden
- Fachpraxis mit Lernfeldern 18 Wochenstunden
Es wird eine praktische und theoretische Leistungsprüfung durchgeführt.
Abschlüsse und Berechtigungen
- Bei einem erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule Gastronomie kann dieses Jahr als 1. Ausbildungsjahr in einem gastronomischen Ausbildungsberuf anerkannt werden.
- Wird die Berufsfachschule Gastronomie mit einem Notendurchschnitt von 3,0 abgeschlossen, besteht die Möglichkeit, den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bzw. unter bestimmten Voraussetzungen den Erweiterten Sekundarabschluss I zu erwerben, wenn die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft (BFH II) erfolgreich abgeschlossen wird.
Wichtig: Für die Anmeldung zu diesem Bildungsgang ist es erforderlich, dass Sie ein Beratungsgespräch in der Agentur für Arbeit nachweisen können.