Medizinische Fachangestellte (MFA)
Medizinische und organisatorische Vielfalt, menschliche Wärme – MFA macht den Praxisalltag besonders. Dein Talent, unser Alltag: Präzision und Empathie in jeder Minute, werde Kernstück der Praxis – helfen Sie Menschen jeden Tag aufs Neue!
Schultage der Medizinischen Fachangestellten:
- MFA25a: Montag und Mittwoch
- MFA25b: Dienstag und Freitag
- MFA24 a: Mittwoch
- MFA24b: Dienstag
- MFA 23a: Montag
- MFA23b: Dienstag
Ausbildungsziel und -dauer
Der Ausbildungsberuf zur/zum Medizinischen Fachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die/der ausgebildete MFA assistiert bei der Untersuchung und Behandlung von Patient:innen, betreut Patient:innen, organisiert Betriebsabläufe und überwacht Terminplanungen. Sie/er dokumentiert Behandlungsabläufe und ermittelt den Bedarf an Materialien, beschafft und verwaltet sie.Die Ausbildung dauert regelmäßig drei Jahre. Sie gliedert sich in einen betrieblichen und einen schulischen Teil. Der schulische Anteil wird an der Elisabeth-Selbert-Schule und der betriebliche Anteil wird in Arztpraxen niedergelassener Ärzt:innen oder in Kliniken durchgeführt.
Voraussetzungen für die Berufsausbildung
- offener Umgang mit Menschen
- Interesse an medizinischen Inhalten und praxisorganisatorischen Abläufen
- Ausreichende Deutschkenntnisse im mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch
Unterrichtsorganisation
Der Berufsschulunterricht findet begleitend statt: in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) zweimal die Woche, in der Fachstufe I und II (2. Und 3. Ausbildungsjahr) einmal in der Woche mit ca. 9 Unterrichtsstunden.Ausbildungsinhalte
Für den nach Lernfeldern gegliederten Unterricht an den Berufsschulen ist auf Bundesebene der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz maßgeblich.Der Unterricht in der Berufsschule setzt sich aus den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch, Politik, Religion und Sport sowie den berufsbezogenen Lernfeldern zusammen.
Prüfungen
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Das Ablegen der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.Die Abschlussprüfung ist schriftlich in den Prüfungsbereichen
- Behandlungsassistenz
- Betriebsorganisation und -verwaltung
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Die praktische Abschlussprüfung: hier muss eine komplexe Prüfungsaufgabe über 75 Minuten bearbeitet werden.
Schulabschluss
Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und ausreichenden schulischen Leistungen erhält man den Berufsschulabschluss sowie den Sekundarabschluss I.Der erweiterte Sekundarabschluss I wird bei Vorliegen folgender Voraussetzungen erworben:
- erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung
- Berufsschulabschlusszeugnis mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0
- jeweils mindestens die Note 3 in den Fächern Deutsch, einer Fremdsprache und der Durchschnittsnote im berufsspezifischen Bereich
Auskunft zu dieser Schulform erteilt
Frau Oppermann
am Standort Mühlenstraße
Tel.: 05151/8789803
E-Mail: w.oppermann@ess-hameln.de
Bewerbungsunterlagen
schicken Sie bitte an die
Elisabeth-Selbert-Schule
Abteilung Gesundheit, Pflege und therapeutische Berufe
Mühlenstraße 16
31785 Hameln
Frau Oppermann
am Standort Mühlenstraße
Tel.: 05151/8789803
E-Mail: w.oppermann@ess-hameln.de
Bewerbungsunterlagen
schicken Sie bitte an die
Elisabeth-Selbert-Schule
Abteilung Gesundheit, Pflege und therapeutische Berufe
Mühlenstraße 16
31785 Hameln
