Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)


Strahlende Ergebnisse, strahlendes Lächeln – Zahnmedizinische Fachangestellte machen den Unterschied.


Schultage der zahnmedizinischen Fachangestellten

  • ZFA 25: Mittwoch und Donnerstag
  • ZFA24: Mittwoch
  • ZFA 23: Mittwoch

Ausbildungsziel und -dauer

Das Berufsbild der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist mit der Neuordnung der Berufsausbildung 2001 aus dem Beruf der Zahnarzthelferin hervorgegangen. 2022 sind für den Beruf neue Rahmenrichtlinien und eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung in Kraft getreten. Im Rahmen der Novellierung wurden die Ausbildungsinhalte an den Fortschritt von Zahnmedizin, Wissenschaft und Technik angepasst.

Das Ziel der Ausbildung ist es, Schüler:innen zu befähigen, Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit selbstständig zu planen, durchzuführen und zu beurteilen.

Oberstes Ziel ist das Erlangen beruflicher Handlungskompetenz, um z. B. zahnmedizinische Behandlungen vor- und nachbereiten zu können und erfolgreich zu assistieren.
Auch die Kommunikation mit Patienten, das Assistieren bei prophylaktischen Leistungen und das wichtige Gebiet der Praxishygiene spielen bei der Ausbildung eine große Rolle.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit und Ausbildung liegt im Büro- und Verwaltungsbereich. Hierzu gehören u.a. die Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen, die Beschaffung von Materialien und die Überwachung und Organisation gesetzlich vorgeschriebener Kontrollen.

Die Ausbildung im dualen System dauert üblicherweise 3 Jahre, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf 2 - 2 ½ Jahre verkürzt werden. Sie gliedert sich gemäß der Ausbildungspartner in einen betrieblichen und einen schulischen Teil. Während in der Zahnarztpraxis die fachpraktischen Fertigkeiten vermittelt werden, unterrichtet die Berufsschule die theoretischen und allgemeinbildenden Inhalte des Berufsbildes.

Hilfreiche Voraussetzungen für die Berufsausbildung sind

  • Offenheit und Freude im Umgang mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen
  • Interesse an zahnmedizinischen und medizinischen Inhalten
  • Teamfähigkeit

Unterrichtsorganisation

Für den Berufsschulunterricht wird die/der Auszubildende von der Praxis im ersten Ausbildungsjahr für zwei Tage freigestellt, für das zweite und dritte Jahr jeweils für einen Tag bzw. die entsprechende Unterrichtszeit.

Ausbildungsinhalte

Für den nach Lernfeldern gegliederten Unterricht an den Berufsschulen ist der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz maßgeblich.
Die Ausbildung erfolgt des Weiteren gemäß dem Berufsausbildungsgesetz (letzte Fassung 2024) nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten.

Der Unterricht in der Berufsschule setzt sich aus den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch, Politik, Religion und Sport sowie den berufsbezogenen Lernfeldern zusammen. Die Vermittlung der Inhalte der berufsbezogenen Lernfelder erfolgt auf Grundlage des schulischen Arbeitsplanes.

Schulischer Arbeitsplan – Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

Grundlage: Rahmenlehrplan für die Berufsbildenden Schulen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.12.2021
Verteilung der Unterrichtsstunden auf Lernfelder und Ausbildungsjahre laut Beschluss der Teamsitzung vom 09.03.2023.

1. Ausbildungsjahr (Grundstufe)
  • Lernfeld 1: Die eigene Rolle im Ausbildungsbetrieb mitgestalten (80 Std.)
  • Lernfeld 2: Patienten empfangen und begleiten (100 Std.)
  • Lernfeld 3: Hygienemaßnahmen organisieren und Medizinprodukte aufbereiten (80 Std.)
  • Lernfeld 4: Patienten bei der Kariestherapie begleiten (60 Std.)
  • Lernfeld 7: Medizinische Notfälle begleiten (40 Std.)

Gesamt: 360 Stunden = 9 Wochenstunden berufsspezifischer Unterricht (inkl. zusätzlich 1 Std. aus BbS-VO in LF 2)  und allgemeinbildende Fächer: Politik, Sport, Religion, Englisch, Deutsch

2. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1)
  • Lernfeld 5: Patienten bei endodontischen Behandlungen begleiten (60 Std.) / 1. Halbjahr
  • Lernfeld 6: Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten (60 Std.) / 2. Halbjahr
  • Lernfeld 9: Praxisbedarf beschaffen und verwalten (80 Std.)
  • Lernfeld 11: Patienten bei prothetischen Behandlungen begleiten (40 Std.) (fachkundlicher Anteil)

Gesamt: 240 Std. = 6 Wochenstunden  und allgemeinbildende Fächer:  Politik und Deutsch

3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 2)
  • Lernfeld 8: Patienten bei parodontologischen Behandlungen begleiten (40 Std.)
  • Lernfeld 10: Patienten bei prophylaktischen und kieferorthopädischen Behandlungen begleiten (60 Std.)
  • Lernfeld 11: Patienten bei prothetischen Behandlungen begleiten (60 Std.) (Abrechnungsinhalte)
  • Lernfeld 12: Bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen anwenden (40 Std.)
  • Lernfeld 13: Arbeitsprozesse organisieren und optimieren (80 Std.)

Gesamt: 280 Std. = 7 Wochenstunden und allgemeinbildende Fächer: Politik und Deutsch

Prüfungen

Aufgrund der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung gliedert sich die Abschlussprüfung in 2 Teile, man spricht hier von einer gestreckten Abschlussprüfung (GAP). Der erste Prüfungsteil erfolgt i.d.R. im vierten Ausbildungshalbjahr schriftlich zu den Themen
  • Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten
  • Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten.

Die GAP 2 findet bei einer dreijährigen Ausbildungszeit im sechsten Ausbildungshalbjahr statt. Sie setzt sich aus zwei schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil zusammen.  Schriftlich geprüft wird in den Bereichen
  • Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen und
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo)

Im praktischen Prüfungsteil erhält der Prüfling eine Arbeitsaufgabe, bei der praxisbezogene Arbeitsabläufe aus den verschiedenen Bereichen der Behandlungsassistenz und Verwaltung simuliert, demonstriert, dokumentiert und präsentiert werden sollen. Es schließt sich daran ein auftragsbezogenes Fachgespräch.
  • (Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen)

Schulabschluss

Der erweiterte Sekundarabschluss I wird bei Vorliegen folgender Voraussetzungen erworben:
  • erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung
  • Berufsschulabschlusszeugnis mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0
  • jeweils mindestens die Note 3 in den Fächern Deutsch, einer Fremdsprache und der Durchschnittsnote im berufsspezifischen Bereich
Auskunft zu dieser Schulform erteilt
Frau Oppermann
am Standort Mühlenstraße
Tel.: 05151/8789803
E-Mail: w.oppermann@ess-hameln.de

Bewerbungsunterlagen
schicken Sie bitte an die
Elisabeth-Selbert-Schule
Abteilung Gesundheit, Pflege und therapeutische Berufe
Mühlenstraße 16
31785 Hameln