Berufsschule Friseur/Friseurin
"Friseur sein" bedeutet mehr als jemand zu sein, der nur Haare schneidet. Kunden erwarten vom Friseur Dienstleistungen. Das sind persönliche Beratungen, die Pflege der Haut und der Haare, ein modisches Styling und Verwöhnerlebnisse. Neben den handwerklichen Fähigkeiten müssen Friseure auch über verschiedene Behandlungsmittel für Haar und Haut Bescheid wissen.
Inhalte und Ziele
(Rahmenrichtlinien)
Neben den allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Englisch, Politik, Religion und Sport werden folgende Lernfelder unterrichtet:
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin
- Jahr 1
- 1.In Ausbildung und Beruf orientieren 60 Unterrichtsstunden
- 2.Kunden empfangen und betreuen 40 Unterrichtsstunden
- 3.Haare und Kopfhaut pflegen 80 Unterrichtsstunden
- 4.Frisuren empfehlen 80 Unterrichtsstunden
- 5.Haare schneiden 60 Unterrichtsstunden
- Jahr 2
- 6.Frisuren erstellen 60 Unterrichtsstunden
- 7.Haare dauerhaft umformen 60 Unterrichtsstunden
- 8.Haare tönen 80 Unterrichtsstunden
- 9.Haare färben und blondieren 80 Unterrichtsstunden
- Jahr 3
- 10.Hände und Nägel pflegen und gestalten 40 Unterrichtsstunden
- 11.Haut dekorativ gestalten 80 Unterrichtsstunden
- 12.Betriebliche Prozesse mitgestalten 80 Unterrichtsstunden
- 13.Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen 80 Unterrichtsstunden
Zusatzqualifikationen
In jeder Ausbildung der Abteilung Körperpflege werden die Schülerinnen und Schüler in bestimmten Kompetenzen, die für ihre weitere Arbeitstätigkeit nützlich sein können, qualifiziert:
BILD:Klipperts Haus des Lernens
- Methodentraining: Die Schülerinnen lernen verschiedene Methoden des Lernens kennen, sie lernen "das Lernen lernen".
- Teamtraining: Hierbei wird die Klasse zum Zusammenhalt und zur gemeinsamen Lsung von Problemstellungen motiviert.
- EVA-Training: Das "Eigen- Verantwortliche- Arbeiten" steht bei diesem Trainingsbaustein im Vordergrund. Hier werden den Schülerinnen und Schülern Anleitungen zum Prüfungslernen vermittelt.
- Kommunikationstraining: Hierbei werden verschiedene Aufgaben zusammen gelöst, das Augenmerk liegt hier auf der Verbesserung der Kommunikation untereinander.
Projekte der letzten 2 Jahre
- Historische Frisuren mal anders
- "Aus Alt mach Neu"
Prüfung
In der Ausbildung im Dualen System folgt die "gestreckte" Gesellenprüfung zur Friseurin / zum Friseur.
1. Die gestreckte Gesellenprüfung:
Teil 1 der Gesellenprüfung findet nach 1,5 Jahren statt und fließt mit 25 Prozent in die Gesellenprüfung ein. Die Prüfung Teil 2 am Ende des 3. Ausbildungsjahres zählt somit 75 Prozent.
2. Die Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr: Sie bedeutet, dass ein Azubi sich zu Beginn seiner Ausbildung eine Wahlqualifikationseinheit aussuchen muss, welche dann in die Gesellenprüfung einfließt.
Die fünf Module sind:
- Pflegende Kosmetik/Visagistik
- Langhaarfrisuren
- Nageldesign/-modellage
- Haarersatz
- Coloration
Gleichzeitig kann man den Sekundarabschluss I / Realschulabschluss erreichen oder bei besonderer Leistung den Erweiterten Sek. I / Realschulabschluss.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für den Besuch der Berufsschule ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Friseurbetrieb.
Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung im dualen System dauert drei Jahre.
Im ersten Jahr absolvieren die Schülerinnen und Schüler an zwei Tagen in der Woche das Berufsgrundbildungsjahr. An dieses erste Jahr schließen die beiden Fachstufen mit je einem Berufsschultag in der Woche an.
Ihre Ansprechpartnerin
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Hanel
Tel. 05151/9378-89 oder 05151/9378-0 zur Verfügung.
E-Mail:
y.hanel@ess-hameln.de