Fachschule Heilerziehungspflege (HEP)
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule Heilerziehungspflege kann aufgenommen werden, wer folgende Bedingungen nachweist:
- den Sekundarabschluss I oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und
a) den erfolgreichen Besuch der einjährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege, Schwerpunkt Persönliche Assistenz
b) eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung (z. B. Sozialassistentin/Sozialassistent) und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand oder - eine Hochschulzugangsberechtigung und ein einschlägiges Praktikum von mindestens 400 Zeitstunden.
Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird entweder im dualen System oder in Schul- und Praxisblöcken absolviert. Die Elisabeth-Selbert-Schule hat sich ab dem Schuljahr 2024/2025 für das duale System entschieden.
Der Unterricht findet am Montag und Dienstag mit je ca. 8-10 Schulstunden statt. Die Praxiszeiten in der Einrichtung gelten mit drei Tagen je 8 Std. (24 Zeitstunden) als ausgelagerter Unterricht.
Ausbildung im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von mind. 1500 Zeitstunden durchgeführt. Die praktische Ausbildung ist vorrangig in den Bereichen Pflege, Bildung und Erziehung abzuleisten. Es ist ein Arbeitsvertrag über mind. 24 Std. mit einer geeigneten Einrichtung erforderlich.
Die praktische Ausbildung ist sehr wichtig, daher sind Fehlzeiten im Praktikum nachzuholen. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach „Berufsbezogener Lernbereich Praxis“ zusammengefasst. Die Module sind wie folgt vorgesehen:
- Modul P 1 Grundlegende heilerzieherische Assistenzangebote entwickeln, umsetzen und reflektieren
- Modul P 2 Differenzierte heilerziehungspflegerische Assistenzangebote entwickeln, umsetzen und evaluieren
- Modul P 3 Leitungsverantwortung übernehmen
Der Nachweis über den Immunschutz nach der Biostoffverordnung ist vor dem Beginn des Praktikums zu erbringen.
Dauer
3 Jahre
Abschlüsse und Berechtigungen
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung an der Fachschule Heilerziehungspflege wird die Berufsbezeichnung
staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger verliehen. Außerdem wird die Berechtigung erworben, den Titel
„Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ oder
„Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ zu führen.
Die Fachhochschulreife wird mit dem Abschluss erlangt.
Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung wird zugleich die Zugangsberechtigung für die weiterführende Ausbildung an der
Fachschule Heilpädagogik zur staatlich anerkannten Heilpädagogin/zum staatlich anerkannten Heilpädagogen erworben.
Ausbildung am Standort
Thibautstraße 11
31787 Hameln
Tel.: 0 51 51/40 30 5 -0
Fax: 0 51 51/40 30 5-33
Ihre Ansprechpartnerin
Bildungsgangleiterin Andrea Musial
E-Mail:
verwaltung.thibautstrasse@ess-hameln.de
Dokumente
Formular zur Anmeldung als PDF
Anmeldeformular
Flyer zum Bildungsgang
Flyer der dreijährigen Fachschule Heilerziehungspflege
Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Biostoffverordnung