Zusatzkräfte Betreuung in Kindertagesstätten

Quereinstieg in die Klasse II der berufsqualifizierenden Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent mit dem Einführungskurs für „Zusatzkräfte Betreuung“ in Kindertagesstätten

Absolventinnen und Absolventen des Einführungskurses für „Zusatzkräfte Betreuung“ in Kindertagesstätten im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften (Richtlinie „Qualität in Kitas“) können unter bestimmten Voraussetzungen in das zweite Jahr der berufsqualifizierenden Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent aufgenommen werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind
  • mindestens der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  • Nachweis über die Teilnahme am Einführungskurs „Zusatzkräfte Betreuung“ im Förderzeitraum 01.01.2020 bis 31.07.2023
  • eine zweijährige Tätigkeit als Zusatzkraft Betreuung mit dem Umfang von 50% einer Vollzeitkraft; Absolventinnen/Absolventen des Einführungskurses für „Zusatzkräfte Betreuung“ mit zweijähriger Berufserfahrung können ausschließlich in die Klasse 2 der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten aufgenommen werden.

oder

  • eine dreijährige Tätigkeit als Zusatzkraft Betreuung mit dem Umfang von 50% einer Vollzeitkraft; Absolventinnen/Absolventen des Einführungskurses für „Zusatzkräfte Betreuung“ mit dreijähriger Berufserfahrung können in die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit aufgenommen


Ihre Ansprechpartner


Agentur für Arbeit
(Interessenten/innen, die Arbeitslosengeld I oder keine Leistungen beziehen)
Lisa Hesse
Lisa.Hesse@arbeitsagentur.de
+49 (5151) 909 146



Jobcenter Hameln-Pyrmont
(Interessenten/innen, die Arbeitslosengeld II beziehen)
Regine Hölscher
Regine.Hoelscher@jobcenter-ge.de
+49 (5151) 7815 610








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