Satzung

des Fördervereins der Berufsbildenden Schule Hameln Elisabeth-Selbert-Schule


§1 Name, Sitz

  • Der Verein führt den Namen "Förderverein der Berufsbildenden Schule Hameln Elisabeth-Selbert-Schule e.V." und hat seinen Sitz in Hameln. Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen werden

§2 Zweck

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Berufsbildung durch ideelle und materielle Unterstützung der Elisabeth-Selbert-Schule des Landkreises Hameln-Pyrmont zur Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken
  2. Der Zweck wird insbesondere durch die Beschaffung und Verteilung von zusätzlich zu den vom Schulträger gewährten Mitteln für Schul- und Schülerveranstaltungen sowie Schuleinrichtungen und Unterricht verwirklicht.
  3. Die Zweckverfolgung soll den Schulträger nicht von seinen Verpflichtungen entlasten
  4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§3 Selbstlosigkeit


§4 Mitgliedschaft


§5 Organe

  • Organe des Vereins sind
    1. die Mitgliederversammlung
    2. der Vorstand

§6 Die Mitgliederversammlung


§7 Der Vorstand


§8 Beiträge, Spenden

  1. Es wird jährlich einMitgliedsbeitrag von mindestens 12 Euro erhoben, den die Mitgliederversammlung festlegt. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31.Mai jeden Jahres zu zahlen.
  2. Im übrigen soll der Vereinszweck durch Geld- und Sachspenden von Mitgliedern und anderen natürlichen und juristischen Personen erreicht werden.

§9 Geschäftsjahr

  • Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§10 Satzungsänderung, Auflösung

  • Über eine Satzungsänderung beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. Das gleiche gilt für den Beschluß über die Auflösung des Vereins


Die Satzung können Sie auch als PDF herunterladen:
Satzung des Fördervereins