Leistungsbewertung im Beruflichen Gymnasium


Es gelten folgende Grundsätze zur Leistungsbewertung am BGym:

1. Die Klausurenform, die Mitarbeit sowie deren Beurteilungen werden durch die Vorgaben in den Rahmenrichtlinien / Kerncurricula der einzelnen Fächer geregelt.

2. Klausuren werden in der Regel von allen Schülerinnen und Schülern einer Lerngruppe unter Aufsicht gleichzeitig und unter gleichen Bedingungen angefertigt.

3. Absprachen zu Bewertungsschlüsseln für Klausuren werden für die einzelnen Fächer von den zuständigen Fachgruppen getroffen (vgl. die Übersichten auf den nachfolgenden Seiten!).

4. Jede Schülerin und jeder Schüler darf an einem Tag nicht mehr als eine Klausur, in einer Woche nicht mehr als drei Klausuren schreiben.

5. Die Schülerinnen und Schüler sind auf die Folgen versäumten Unterrichts zu Beginn eines Schuljahres hinzuweisen.

6. Besteht Grund zu der Annahme, dass die Gesamtleistung einer Schülerin oder eines Schülers in einem Fach bzw. einem Schulhalbjahr wegen häufiger oder langfristiger Unterrichtsversäumnisse voraussichtlich nicht beurteilt werden kann, so sind die Tutorin, der Tutor bzw. die Klassenleitung zu informieren und die Schülerin oder der Schüler schriftlich auf die mögliche Folge hinzuweisen.

7. Hat eine Schülerin oder ein Schüler eine Klausur versäumt und dies durch eine Schulunfähigkeitsbescheinigung belegt, so muss in der Regel eine Ersatzleistung erbracht werden. Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet, welche Ersatzleistung zu erbringen ist.

8. Anzahl der Klausuren:
Einführungsphase: In der Einführungsphase (11. Schuljahrgang) werden in allen Fächern, außer im Fach Sport, ein oder zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben. Je nach Anlage des Unterrichts entscheidet die Fachgruppe über die Anzahl der Klausuren. Die Dauer der Klausuren soll zwei Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

Qualifikationsphase 12. Schuljahrgang: In Fächern mit erhöhten bzw. grundlegenden Anforderungen werden je Halbjahr ein bis zwei Klausuren geschrieben. Je nach Anlage des Unterrichts entscheidet die Fachgruppe über die Anzahl der Klausuren.

Qualifikationsphase 13. Schuljahrgang: In einem der Prüfungsfächer mit erhöhtem Anforderungsniveau wird eine Arbeit von Art und Dauer der Abiturprüfung (300 Minuten) geschrieben. Das Fach wird von der Schule bestimmt.

Im ersten Schulhalbjahr (13.1) werden in Fächern mit erhöhten bzw. grundlegenden Anforderungen je ein bis zwei Klausuren geschrieben. Je nach Anlage des Unterrichts entscheidet die Fachgruppe über die Anzahl der Klausuren.

In 13.2 wird in Fächern mit erhöhten bzw. grundlegenden Anforderungen je eine Klausur geschrieben.
Innerhalb des 12. Jahrgangs der Qualifikationsphase muss eine Projektarbeit geschrieben werden, die in die Benotung des Faches einfließt.
Bewertungsschlüssel



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