Dr. Elisabeth Selbert

Rechtsanwältin und Notarin, wurde am 22. September 1896 in Kassel geboren und ist in ihrer Heimatstadt am 9. Juni 1986 verstorben. Sie war die zweite der insgesamt vier Töchter des Justizoberwachtmeisters Georg Rohde und seiner Frau Elisabeth. Nach dem Besuch der Volks-, Mittel- und Höheren Handelsschule arbeitete sie zunächst als Auslandskorrespondentin und wurde danach Postbeamtenanwärterin im Telegraphendienst.


Ihr späterer Ehemann Adam Selbert gab den Anstoß, dass sie schon 1918 Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands wurde. Bald darauf wählte man sie in das Gemeindeparlament von Niederzwehren, dem heutigen Stadtteil Kassels. Sie heiratete im Jahr 1920. Die beiden Söhne wurden 1921 und 1922 geboren.

Als externe Schülerin legte sie 1926, also als 30jährige, die Reifeprüfung ab und begann unmittelbar danach mit dem Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Marburg. Der Ehemann, die Eltern, dazu eine unverheiratete Schwester unterstützten ihr Fortkommen. Bereits nach sechs Semestern machte sie ihr Referendarexamen und promovierte anschließend mit dem Thema "Ehezerrüttung als Scheidungsgrund". 80 Jahre war sie alt, als dieser Leitsatz Gesetz wurde.

Elisabeth Selbert wurde 1934 durch viele glückliche Umstände als letzte Frau zur Anwaltschaft zugelassen. Ihr Ehemann war im gleichen Jahr als "Staatsfeind" aus dem Kommunaldienst entlassen worden und später sogar zeitweise im Konzentrationslager. Sie stand unter Gestapoaufsicht. Ihre Anwaltspraxis brannte beim Bombenangriff auf Kassel nieder.

Unmittelbar nach Kriegsende wirkte Elisabeth Selbert als Stadtverordnete ihrer Heimatstadt Kassel. Als Mitglied der Hessischen Verfassunggebenden Landesversammlung setzte sie sich als Staatsrechtlerin in allen Verfassungsfragen ein; 12 Jahre war sie Mitglied des Hessischen Landtags; 10 Jahre arbeitet sie im engeren Parteivorstand der SPD.

Den Höhepunkt ihrer politischen Arbeit sah Elisabeth Selbert im Mitwirken am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. 1948 wurde sie in den Parlamentarischen Rat berufen. Auch hier wieder, wie bei der Hessischen Verfassung, zwang sie der Ablauf der Verhandlungen, sich in besonderer Weise für die Rechte der Frauen einzusetzen. Sie hatte in ihrer Anwaltspraxis die vielfache Unterdrückung und Benachteiligung der Frauen miterlebt. In einer damals zweifellos außergewöhnlichen Weise engagierte sie sich für die Formulierung des Absatzes 2 im Artikel 3 des Grundgesetzes:


"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

Elisabeth Selbert wollte weg von dem fast nichtssagenden Gleichberechtigungsartikel aus der Weimarer Verfassung, der das festgeschriebene Patriarchat nicht hatte bewegen können. Nach zwei erfolglosen Abstimmungen im Parlamentarischen Rat gelang es ihr, die politischen Frauen im Lande zu moblisieren. Die Tendenz zur Zustimmung wuchs. Am 23. Mai 1949 trat mit Verkündigung des Grundgesetzes auch der uneingeschränkte Gleichberechtigungsgrundsatz in Kraft.

Elisabeth Selbert hat in ihren letzten Lebensjahren immer wieder betont, dass es ein langer Weg sein wird, bis dieser Verfassungsleitsatz in alle Phasen unseres Daseins gedrungen ist. Neben ihrem Kampf für die Rechte der Frauen galt ihre Sorge immer wieder unserer parlamentarischen Demokratie, der Parteiendemokratie der Bundesrepublik Detuschland. Sie zu erhalten und zu stärken war auch der Grund der immer wieder von Elisabeth Selbert insbesondere an Frauen und Jugendliche gerichteten Appelle, in demokratischen Parteien mitzuarbeiten. Mitwirken in Parteien war für sie eine Notwendigkeit, um die Demokratie in unserem Land zu sichern.


Text: Ruth Selbert, Kassel

Herausgeber: Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, Anlage zur Briefmarkenserie "Frauen der deutschen Geschichte", Bonn, 1987