Wie weit dürfen „Künstler“ gehen?
18. Juni 2016
Denn schließlich lautet eines unserer Grundrechte:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“.
Als Beispiel für eine solche Grenzüberschreitung wurde über Herrn Böhmermann und sein „Schmähgedicht“ diskutiert. Herr Müller schilderte seine Sichtweise, so dass sich eine kritische und lebhafte Diskussion entwickelte. Vielen Schülerinnen und Schülern wurde so deutlich, dass eine intensive und kritische Betrachtung von „Unterhaltungsprogrammen“ notwendig ist und schließlich zu anderen Meinungen führen kann.