Landwirtschaft
Einjährige Berufsfachschule Agrarwirtschaft
Ausbildung zur Landwirtin/ zum Landwirt
Fachschule Agrarwirtschaft
Einjährige Berufsfachschule Agrarwirtschaft
Ziele
- Berufliche Grundausbildung für die Berufe Landwirt, Pferdewirt, Tierwirt
- Anerkennung als 1. Ausbildungsjahr für Berufe der Agrarwirtschaft
- Vorbereitung auf die Ausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin.
Inhalte des Bildungsganges
Die Ausbildung beinhaltet theoretischen Unterricht und praktische Übungen und Tätigkeiten, die auf dem schuleigenen Acker, in den Werkstätten und der Maschinenhalle der Schule sowie in Landwirtschaftsbetrieben durchgeführt werden.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschulen kann aufgenommen werden, wer mindestens einen Hauptschulabschluss besitzt. Ohne Hauptschulabschluss ist der Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres oder einer Berufseinstiegsklasse empfehlenswert.
Praktische Ausbildung
Während des Besuchs der einjährigen Berufsfachschule Agrarwirtschaft muss während der Schulzeiten an einem Tag in der Woche (am Donnerstag) auf einem landwirtschaftlichen Betrieb (oder bei Berufswunsch Pferdewirt*in auf einem Pferde haltenden Betrieb) ein Praktikum abgeleistet werden.
Informationen zur praktischen Ausbildung:
PDF - Informationen praktische Ausbildung Agrarwirtschaft
Dauer:
1 Jahr
Abschlussprüfungen
Zum Schuljahresende finden eine theoretische und eine praktische Abschlussprüfung statt.
Abschlüsse und Berechtigungen
Mit dem Abschluss der Berufsfachschulklasse werden folgende Berechtigungen verliehen:
- Eine Anrechnung als 1. Ausbildungsjahr auf die landwirtschaftliche Berufsausbildung ist möglich.
- Befreiung von der Berufsschulpflicht, sofern nicht anschließend ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.
Auslandspraktikum:
4-wöchiges Auslandspraktikum im Rahmen des Erasmusprogramms mit unserem Partner in Österreich (LLA Rotholz)
Ansprechpartner: C. Lichte über
E-Mail c.lichte@ess-hameln.de
Ausbildung zur Landwirtin/zum Landwirt
Die Berufsausbildung in der Landwirtschaft erfolgt im dualen System (betriebliche und schulische Ausbildung kombiniert) und dauert 3 Jahre. Eine Besonderheit der Schule ist der Schulacker mit angegliederter Maschinenhalle, wo Fachpraxisunterricht erteilt werden kann. Deshalb ist der Besuch von Deula-Lehrgängen während der Ausbildung nicht erforderlich ist.
Im 1. Ausbildungsjahr kann entweder die Einjährige Berufsfachschule Agrarwirtschaft besucht werden (Vollzeitschulform) oder es muss neben der betrieblichen Ausbildung an zwei Tagen pro Woche die Berufsschule besucht werden (Grundstufe).
Im 2. und 3. Ausbildungsjahr gehört ein Berufsschultag pro Woche zur Ausbildung. Bei einer vorangegangenen abgeschlossenen Berufsausbildung und bei Abiturient*innen kann die Ausbildung auf Antrag auf zwei Jahre verkürzt werden.
Auskunft über die Möglichkeiten der Ausbildung im Beruf Landwirt/Landwirtin sowie über die Ausbildungsbetriebe der Region (Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden, Schaumburg) gibt Herr Knop, Bildungsbeauftragter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Außenstelle Hameln, Tel.: 0 51 51/98 43 11.
Aufnahmevoraussetzungen
Ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt auf den landwirtschaftlichen Betrieben.
Dauer:
3 Jahre
Abschlussprüfungen
Zum Ende der Ausbildung finden eine theoretische und eine praktische Abschlussprüfung, die von der Landwirtschaftskammer organisiert werden, statt.
Abschlüsse und Berechtigungen
Mit einer abgeschlossenen Ausbildung und einem Berufsschulabschlusszeugnis:
- Erwerb des Sekundarabschlusses I (Realschulabschluss) bzw. des erweiterten Sek I-Abschlusses bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen
- Berechtigung zum Besuch der Einjährigen Fachschule Agrarwirtschaft mit dem Abschluss zum "staatlich geprüften Wirtschafter*/ zur „staatlich geprüften Wirtschafterin“
Fachschule Agrarwirtschaft
Die Fachschulklassen der Agrarwirtschaft werden in jedem Jahr angeboten, können aber nur zustande kommen, wenn bis jeweils Ende Februar genügend Anmeldungen vorliegen.
Sie können sich nach dem Stand der Anmeldezahlen bei der Abteilungsleiterin Dr. Janina Bobe (Tel. 05151/4030536 oder E-Mail j.bobe@ess-hameln.de) erkundigen.
Einjährige Fachschule Agrarwirtschaft – Schwerpunkt Landwirtschaft (EFA):
Aufnahmevoraussetzungen
eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Landwirt/ zur Landwirtin
Berufsschulabschluss
Dauer:
1 Jahr
Abschluss:
Staatlich geprüfter Wirtschafter/ Staatlich geprüfte Wirtschafterin
Zweijährige Fachschule Agrarwirtschaft – Schwerpunkt Betriebs- und Unternehmensführung (ZFA):
Aufnahmevoraussetzungen
eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Landwirt/ zur Landwirtin
Berufsschulabschluss
1 Praxisjahr
Erfolgreicher Besuch der Einjährigen Fachschule Agrarwirtschaft
Dauer:
1 Jahr
Abschluss:
Staatlich geprüfter Betriebswirt/ Staatlich geprüfte Betriebswirtin
Berechtigungen:
Fachhochschulreife
Ausbildungsberechtigung für den Beruf Landwirt*in