Fachschule Heilerziehungspflege (HEP)
Hier finden Sie Informationen zum Bildungsgang Heilerziehungspflege, der im Schuljahr 2007/2008 das erste Mal an der Elisabeth-Selbert-Schule angeboten wurde.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilerziehungspflege definiert das Arbeitsfeld wie folgt: „Heilerziehungspfleger*innen sind sozialpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte, die professionell für die Assistenz, Beratung, Bildung und Pflege von Menschen mit Behinderung einsetzen.
Orientiert am Ziel der größtmöglichen selbstbestimmten und selbstständigen Lebensführung und dem individuellen Bedarf an Assistenz und Hilfe kooperieren Sie mit sozialen Netzwerken des Gemeinwesens und mit anderen Fachkräften ambulanter Dienste und Fachrichtungen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie.
Ihre Angebote richten sich 
an Menschen aller Altersstufen mit Behinderungen geistiger, körperlicher und/oder seelischer Art. Heilerziehungspfleger*innen sind Partner des Menschen mit Behinderung. Je nach individuellem Bedarf, Art und Ausprägung der Behinderung eines Menschen verändert sich der Aufgabenschwerpunkt, von gemeinwesenorientierten Aktivitäten, anwaltschaftlichem Handeln, persönlicher Assistenz, Lebensbegleitung bis zur Wahrnehmung intensiver Pflegeaufgaben."
In der Landesarbeitsgemeinschaft der Fachschulen Heilerziehungspflege in Niedersachsen sind wir ebenfalls Mitglied und tauschen uns aus.
Die dreijährige Ausbildung an der Fachschule Heilerziehungspflege bereitet die Schüler*innen auf diesen anspruchsvollen Beruf vor. Seit dem Schuljahr 2020/2021 findet die Ausbildung in modualisierter Form statt.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule Heilerziehungspflege kann aufgenommen werden, wer als schulische und berufliche Voraussetzung folgend Punkte erfüllt:
1. den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - oder einen gleichwertigen Abschluss
und a) den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz
oder b) eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand aufweist
oder c) ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat bzw. eine einjährige Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat oder ein einjähriges Praktikum in Vollzeit in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich nachweisen kann.
oder den erfolgreichen Besuch
a) der Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales
b) der Klasse 1 der Berufsfachschule Ergotherapie oder Pflege oder einer vergleichbaren Berufsfachschule
c) der Grundstufe 1 (Die Grundstufe umfasst in der Regel das erste Jahr der berufsschulischen Ausbildung) einer einschlägigen dualen Berufsausbildung
d) der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales
e) der Berufsfachschule -Pflegeassistenz- mit einem Notendurchschnitt von mind. 3,0 nachweisen kann
oder
2. eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet hat.
und
3. die persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist (Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung).
Neben den schulischen Abschlüssen und den beruflichen wie praktischen Tätigkeiten ist die persönliche wie gesundheitliche Eignung Voraussetzung zur Aufnahme in die Fachschule Heilerziehungspflege.
Praktische Ausbildung
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von 1500 Zeitstunden durchgeführt. Die praktische Ausbildung ist vorrangig in den Bereichen Pflege, Bildung und Erziehung abzuleisten. Die Praktische Ausbildung seit diesem Schuljahr im Blockpraktikum durchgeführt, 500 Stunden sind pro Schuljahr abzuleisten.
Dauer
3 Jahre
Abschlüsse und Berechtigungen
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung an der Fachschule Heilerziehungspflege wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" zu führen.
Sie/er kann in sämtlichen Einrichtungen der Behindertenarbeit tätig sein.
Mit der Abschlussprüfung an der dreijährigen Fachschule Heilerziehungspflege wird die Fachhochschulreife erworben.
Als Weiterqualifizierung steht den Absolventen/ Absolventinnen der Besuch der Fachschule Heilpädagogik offen.
Stundentafel für die Fachschule Heilerziehungspflege
Seit dem Schuljahr 2020-2021 gelten neue Rahmenrichtlinien, die den berufsbezogenen Unterricht in Modulen strukturiert.
Das
dreijährige Ausbildung an der Fachschule Heilerziehungspflege gliedert sich für den berufsbezogenen Unterricht in den Modulen wie z.B. im ersten Ausbildungsjahr:
Ausbildung am Standort
Langer Wall 2
31785 Hameln
Tel.: 0 51 51/93 78 - 62
Fax: 0 51 51/93 78-50
Ihre Ansprechpartnerin
Abteilung Heilerziehungspflege und Ergotherapie
Heike. v. d. Fecht
Langer Wall 2
31785 Hameln
Tel.: 05151/ 9378-83
E-Mail:
heike.v.d.fecht@ess-hameln.de
Dokumente
Die Anmeldung Fachschule Heilerziehungspflege können Sie unter Downlaod auf unserer Homepage herunterladen.
[*]Biostoffverordnung eines ausreichenden Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die weiteren Formulare können Sie unter Downloads herunterladen.
Zum nächsten Schuljahr 2022-2023 beginnt wieder eine neue Klasse der Fachschule Heilerziehungspflege im ersten Ausbildungsjahr.