Grundsätze zur Leistungsbewertung der Elisabeth-Selbert-Schule


Stand: 05.07.2013

Bewertungen und Umsetzungen sind auf das jeweilige Schüler*innen - Niveau und auf den jeweiligen Fachbereich abzustimmen.
Die prozentuale Gewichtung der mündlichen, schriftlichen und sonstigen Leistungen einschließlich der sprachlichen Richtigkeit, ist fachspezifisch
festzulegen.
Zu  Beginn  eines  jeden  Schuljahres  wird der Klassenvertretung durch die Klassenlehrer*innen ein schriftliches Exemplar dieser Grundsätze von der Klassenleitung ausgehändigt und der Klasse der Inhalt erläutert. Die Durchführung dieser Information ist von der Klassenleitung im Klassenbuch zu vermerken.
Die Lehrkraft muss die Entscheidung für eine Zensur begründen und einsichtig deutlich machen.
Die Leistungsbewertung setzt sich zusammen aus mündlichen, schriftlichen und weiteren Lernkontrollen  (z.B.  Erfassen  von  Arbeitsaufträgen,  Herstellung  eines Werkstückes, Einrichtung von Arbeitsplätzen, etc.). in Form eingereichter Referate, sowie andere schriftliche Leistungsnachweise gemäß der Rahmenrichtlinien.

Allgemeine Kriterien

  1. Schriftliche Leistungsnachweise sind ein Teilbereich der für die Leistungsbewertung notwendigen Lernkontrollen.
  2. Bei schriftlichen Leistungsnachweisen, die in Gruppenarbeit erbracht wurden, müssen i. d. R. die Einzelleistungen der Schüler*innen erkennbar sein.
  3. Schriftliche Leistungsnachweise sollten durch Vorankündigung und Koordinierung festgelegt werden.
  4. Den SchülerInnen ist für Klausuren in der Regel eine Vorbereitungszeit von mindestens einer Woche einzuräumen. Die Klausuren sollen möglichst über das
  5. Schuljahr verteilt werden, um eine Häufung vor den Zeugnis- oder Ferienterminen zu vermeiden.
  6. An einem Unterrichtstag soll nur eine Klausur geschrieben werden. Begründete Ausnahmen sind jedoch zulässig.
  7. Klausuren  werden  in  der  Regel  von  allen  Schüler*innen  einer  Klasse  oder Lerngruppe unter Aufsicht gleichzeitig und unter gleichen Bedingungen angefertigt.
  8. Wird bei oder nach der Anfertigung eines schriftlichen Nachweises eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch festgestellt, so entscheidet die Fachlehrkraft je nach Schwere des Falles, ob die  Arbeit gleichwohl bewertet, die  Wiederholung angeordnet oder die Note „ungenügend“ erteilt wird.


Die Gewichtung der mündlichen, schriftlichen und sonstigen Leistungen einschließlich der sprachlichen Richtigkeit, muss in allen Fachkonferenzen geklärt werden und den SchülerInnen transparent gemacht werden.

Kriterien zu Hausaufgaben
  1. Zur Förderung von eigenverantwortlichem und selbstständigem Arbeiten können Hausaufgaben gestellt werden.
  2. Die Menge wird nicht vorgeschrieben. Art und Umfang der Hausaufgaben liegen im pädagogischen  Ermessen der Lehrkraft (Absprache in Fachteams oder Bildungsgangteams wäre sinnvoll).
  3. Im Hinblick auf das Alter der SchülerInnen und die Ausbildungsformen müssen Art, Form, Umfang und Zielsetzung der Hausaufgaben der zunehmenden Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der SchülerInnen Rechnung tragen.
  4. Werden schriftliche Hausarbeiten, Referate oder Gruppenarbeitsergebnisse von Schüler*innen nicht termingerecht abgegeben, so sind diese mit „ungenügend“ zu
    bewerten. Die Lehrkraft kann in begründeten Ausnahmefällen eine Nachfrist setzen.
  5. Arbeitsaufträge, die einen längeren Zeitraum benötigen, sind im Fall der plötzlichen Verhinderung von Schülerseite (z.B. Krankheit, Unfall...) im „Ist-Zustand“ in der Schule abzugeben.



Die Leistungsbewertung im Bildungsgang Ergotherapie


Gewichtung: In alle Fächern der Stundentafel beträgt die Gewichtung der Leistungen: 50% mündlich, 50% schriftlich.
Die Bewertung im Fach Praxis Ergotherapie ist im Praxisreader der BFS Ergotherapie geregelt. Der Praxisreader liegt den Schüler*innen der BFS Ergotherapie vor.
Bildungsgangnote: Die Bildungsgangnote gibt in der Berufsfachschule Ergotherapie den Leistungsstand der gesamten Ausbildung wieder. In der dreijährigen Ausbildung sind die Ausbildungsjahre im Verhältnis von 20% - 30% - 50% zu bewerten. Die Stundenanteile sind dabei zu berücksichtigen.
Dies ist ein Beschluss des Bildungsganges Ergotherapie.


Die Leistungsbewertung im Bildungsgang  Heilerziehungspflege


Die Grundsätze zur Leistungsbemessung lauten:
Gewichtung: Berufsbezogener Theorieunterricht 50% mündlich, 50% schriftlich Fachpraxis 60% mündlich, 40% schriftlich
Praxis 30% schriftlich, 30% praktisch, 30% Reflektion, 10% Nachlese.
Bildungsgangnote:
Die Bildungsgangnote gibt in der Fachschule Heilerziehungspflege den Leistungsstand der gesamten Ausbildung wieder.
Die Gewichtung der Ausbildungsjahre in der Heilerziehungspflege erfolgt nach folgendem Schlüssel 20% - 40% - 40%.
Die Stundenanteile sind zu berücksichtigen.


Die Leistungsbewertung im Bildungsgang Heilpädagogik


Gewichtung : 50% mündlich, 50% schriftlich

Bildungsgangnote:
Die  Bildungsgangnote gibt in der Fachschule Heilpädagogik den Leistungsstand der gesamten Ausbildung wieder. Die Gewichtung der Ausbildungsjahre in der Fachschule Heilpädagogik erfolgt nach folgendem Schlüssel  10% - 30% - 60%.
Jeweils zu Beginn des Ausbildungsganges ist hier ein Beschluss zu tätigen. Die Stundenanteile sind zu berücksichtigen.


Die Leistungsbewertung im Bildungsgang der Berufsfachschule Persönliche Assistenz


Die Bewertung im Fach Praxis ist im Praxisreader der Berufsfachschule Persönliche Assistenz geregelt. Der Praxisreader liegt den Schüler*innen vor.
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