Berufsfachschule Sozialpädagogik

Standort Langer Wall

Langer Wall 2
31785 Hameln

Tel.: 0 51 51/93 78 -0
Fax: 0 51 51/93 78-50

Ihre Ansprechpartner/in

Abteilung Sozialpädagogik
Susanne Hoffmann

Langer Wall 2
31785 Hameln

Tel.: 05151/9378-0
E-Mail: s.hoffmann@ess-hameln.de


Aufnahmevoraussetzungen

In die zweijährige Berufsfachschule - Sozialpädagogik - kann aufgenommen werden, wer den Hauptschulabschluss mit einem befriedigenden Notendurchschnitt oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.

Ausbildung im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis

Die praktische Ausbildung erfolgt in Klasse 1 und 2 in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereichs (Kindertagesstätten) über einen Zeitraum im Block von sieben Wochen mit mind. sechs Arbeitsstunden pro Tag. Insgesamt beträgt der zeitliche Umfang der Ausbildung 420 Zeitstunden.

Ziel der praktischen Ausbildung sind eine berufliche Orientierung und eine grundlegende Kompetenzentwicklung für eine zukünftige sozialpädagogische Ausbildung. Die am Lernort Praxis ausbildende Lehrkraft beobachtet und berät die Schülerin/den Schüler in ihrem/seinem pädagogischen Handeln. Sie arbeitet eng mit dem/der Praxismentor/in zusammen. Auf der Grundlage eines Ausbildungsplanes für die verschiedenen Phasen der praktischen Ausbildung wird die Leistung der Schülerin/des Schülers beurteilt.

Durch die Vernetzung der Lernorte können Erkundungen, Beobachtungen, erste pädagogische Aktivitäten und Reflexionsfragen auf das sozialpädagogische Arbeitsfeld bezogen werden und wieder in den Unterricht im jeweiligen Lernfeld zurückfließen. Dies ermöglicht, dass die Lernenden ihren Lernprozess aktiv mitgestalten und die Problemstellungen als für sie bedeutsam erfahren. Durch die unmittelbare Beziehung zu Kindern und die
Erfahrungen mit der Komplexität des beruflichen Alltags wird eine „Ernstfallsituation“ hergestellt, die die Schülerinnen und Schüler motiviert, sich mit berufsbezogenen Fragen und Erkenntnissen auseinander zu setzen.

Priorität für eine Praxisstelle in der BFS Sozialpädagogik haben Einrichtungen im Landkreis Hameln-Pyrmont. Erst wenn diese Plätze besetzt sind, kann nachrangig eine Praxisstelle in einem angrenzenden Landkreis gewählt werden.


Ziele der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik

Weiterentwicklung der Persönlichkeit
Die Berufsfachschule hat die Aufgabe, die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler weiterzuentwickeln. Dies geschieht auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen.

Erwerb von schulischen Abschlüssen und fachliche Grundbildung
Die Berufsfachschule führt Schülerinnen und Schüler nach Maßgabe ihrer schulischen Abschlüsse in einen oder mehrere Berufe ein oder bildet sie für einen Beruf aus. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler an der Berufsfachschule auch schulische Abschlüsse erwerben, die sie befähigen, nach Maßgabe dieser Abschlüsse ihren Bildungsweg in anderen Schulen im Sekundarbereich I fortzusetzen. Die Berufsfachschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine fachliche und allgemeine Bildung. Diese schließt, sofern die Berufsfachschule in einen oder mehrere Berufe einführt, eine berufliche Grundbildung für die einer Fachrichtung entsprechenden anerkannten Ausbildungsberufe ein.

Siehe Rahmenrichtlinien, Niedersächsisches Kultusministerium, Hannover, Oktober 2023

Dauer

2 Jahre

Stundentafel

Unterrichtsfächer mit Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges (62)

Berufsübergreifender Lernbereich (23)
  • Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache/Kommunikation, Politik, Religion, Sport, Mathematik

Berufsbezogener Lernbereich – Theorie - (39)
mit den Modulen


Klasse 1
  • Lern- und Arbeitstechniken erwerben
  • Bedürfnisse erkennen und Gesundheit fördern
  • Beziehungen zu Kindern aufbauen
  • Musisch-kreative Bildungsprozesse entwickeln
  • Orte des Aufwachsens reflektieren

Berufsbezogener Lernbereich – Praxis - (Klasse 1)
  • Durchführung der praktischen Ausbildung

Klasse 2
  • Sozialpädagogik als Berufsfeld erkunden
  • Vielfältige Lebenswelten reflektieren
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse beobachten
  • An pädagogischen Prozessen mitwirken
  • Pädagogische Arbeit in der Kindertagesstätte unterstützen

Berufsbezogener Lernbereich - Praxis –
(Klasse 2)

  • Durchführung der praktischen Ausbildung II

Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 420 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt.

Modularisierung der Ausbildung

Modularisierung beinhaltet einen Lehrplan, der in seinem ‚Aufbau die Anerkennung und Anrechnung erworbener Kompetenzen im Sinne eines lebenslangen Lernens unterstützt. Der zweijährige Bildungsgang der Berufsfachschule Sozialpädagogik orientiert sich curricular an den Modulen der Klasse 1 der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent.

Abschlüsse und Berechtigungen

Die zweijährige Berufsfachschule vermittelt den Sekundarabschluss I –Realschulabschluss bzw. den Erweiterten Sekundarabschluss I.

Mit dem Erwerb grundlegender Kompetenzen in dem zweijährigen Bildungsgang soll die Anschlussfähigkeit des Besuchs der Klasse II der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent ermöglicht werden.

Kindertagespflege: Seit 2011 wird die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik nach den Fördergrundsätzen des niedersächsischen Kultusministeriums als vergleichbare pädagogische Qualifikation in der Kindertagespflege anerkannt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach zwei erfolgreichen Jahren in der zweijährigen Berufsfachschule ein Zertifikat, dass sie ausgebildete Kindertagespflegepersonen sind. Es besteht während der Ausbildung die Möglichkeit, einen Teil der praktischen Ausbildung in einer Tagespflegestellte zu absolvieren. Auch das wird mit dem Zertifikat bescheinigt.

Auf Antrag kann die Anerkennung als Kindertagestagespflegeperson von den Lehrkräften genehmigt werden.


Dokumente


Formular zur Anmeldung als PDF
Anmeldeformular


Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Biostoffverordnung
TERMINE
keine Veranstaltungen vorhanden