Berufsfachschule Sozialpädagogik
Standort Langer Wall
Langer Wall 2
31785 Hameln
Tel.: 0 51 51/93 78 -0
Fax: 0 51 51/93 78-50
Ihre Ansprechpartner/in
Abteilung Sozialpädagogik
Susanne Hoffmann
Langer Wall 2
31785 Hameln
Tel.: 05151/9378-0
E-Mail:
s.hoffmann@ess-hameln.de
Aufnahmevoraussetzungen
„Für die Aufnahme in die Klasse 1 der Fachrichtung Sozialpädagogik ist ein Hauptschulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,0 erforderlich.“
Ausbildung im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis
Die praktische Ausbildung erfolgt in Klasse 1 und 2 in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereichs und in der Kindertagespflege über einen Zeitraum im Block von sieben Wochen mit mind. sechs Arbeitsstunden pro Tag.
Ziel der praktischen Ausbildung ist eine berufliche Orientierung, die je nach Leistungsstand den Übergang in die Klasse 2 der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent ermöglicht. Die am Lernort Praxis ausbildende Lehrkraft beobachtet und berät die Schülerin/den Schüler in ihrem/seinem pädagogischen Handeln. Sie arbeitet eng mit dem/der Praxismentor/in zusammen. Auf der Grundlage eines Ausbildungsplanes für die verschiedenen Phasen der praktischen Ausbildung wird die Leistung der Schülerin/des Schülers beurteilt.
Durch die Vernetzung der Lernorte können Erkundungen, Beobachtungen, erste pädagogische Aktivitäten und Reflexionsfragen auf das sozialpädagogische Arbeitsfeld bezogen werden und wieder in den Unterricht im jeweiligen Lernfeld zurückfließen. Dies ermöglicht, dass die Lernenden ihren Lernprozess aktiv mitgestalten und die Problemstellungen als für sie bedeutsam erfahren. Durch die unmittelbare Beziehung zu Kindern und die Erfahrungen mit der Komplexität des beruflichen Alltags wird eine „Ernstfallsituation“ hergestellt, die die Schülerinnen und Schüler motiviert, sich mit berufsbezogenen Fragen und Erkenntnissen auseinander zu setzen.
Priorität für eine Praxisstelle in der BFS Sozialpädagogik haben Einrichtungen im Landkreis Hameln-Pyrmont. Erst wenn diese Plätze besetzt sind, kann nachrangig eine Praxisstelle in einem angrenzenden Landkreis gewählt werden.
Ziele
Abschlussorientierung
Die Berufsfachschule Sozialpädagogik ist primär darauf ausgerichtet, Hauptschulabsolventinnen und -absolventen in zwei Jahren zum Sekundarabschluss
(Realschulabschluss) zu führen. Grundsätzlich besteht nach erfolgreichem Abschluss die Möglichkeit, in das zweite Jahr der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent aufgenommen zu werden, um den beruflichen Abschluss für die Tätigkeit als Zweitkraft zu erreichen.
Berufsorientierung
Das sozialpädagogische Berufsfeld bildet die Orientierungsgrundlage für die vorliegenden Lernfelder. Das berufliche Handeln ist durch Komplexität und Mehrdimensionalität gekennzeichnet. Es richtet sich gleichzeitig auf einzelne Kinder oder Jugendliche wie auch auf Gruppen, die in ihrer Persönlichkeitsentwicklung angeregt und begleitet werden sollen. Zudem besteht es meist aus pädagogischen und organisatorischen Handlungsanteilen, die miteinander verwoben und in das Bedingungsgefüge von Teamarbeit eingebettet sind.
Siehe Rahmenrichtlinien, Niedersächsisches Kultusministerium, Hannover, März 2007
Dauer
2 Jahre
Stundentafel der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik (62)
Berufsübergreifender Lernbereich (23)
Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache/Kommunikation, Politik, Religion, Sport, Mathematik
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie - (39)
mit den Fächern
Berufsrolle und Konzeption
Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse
Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung
Sozialpädagogische Bildungsarbeit
Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis -
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 420 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt.
(Im Rahmen der Optionalen Lernangebote bietet die Berufsfachschule Sozialpädagogik thematisch wechselnde Ergänzungsqualifikationen an, die auf dem Abschlusszeugnis gesondert durch eine ergänzende Bescheinigung belegt werden.)
Abschlüsse und Berechtigungen
Die zweijährige Berufsfachschule vermittelt den Sekundarabschluss I –Realschulabschluss bzw. den Erweiterten Sekundarabschluss I.
Kindertagespflege: Seit 2011 wird die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik nach den Fördergrundsätzen des niedersächsischen Kultusministeriums als vergleichbare pädagogische Qualifikation in der Kindertagespflege anerkannt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach zwei erfolgreichen Jahren in der zweijährigen Berufsfachschule ein Zertifikat, dass sie ausgebildete Kindertagespflegepersonen sind. Es besteht während der Ausbildung die Möglichkeit, einen Teil der praktischen Ausbildung in einer Tagespflegestellte zu absolvieren. Auch das wird mit dem Zertifikat bescheinigt.
Auf Antrag kann die Anerkennung als Kindertagestagespflegeperson von den Lehrkräften genehmigt werden.
Dokumente
Formular zur Anmeldung als PDF
Anmeldeformular
Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Biostoffverordnung