Tätigkeitsbegleitende Teilzeitform Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent (SozAss) Klasse II


Standort Langer Wall

Langer Wall 2
31785 Hameln

Tel.: 0 51 51/93 78 -0
Fax: 0 51 51/93 78-50

Ihre Ansprechpartner/in

Abteilung Sozialpädagogik
Susanne Hoffmann
Langer Wall 2
31785 Hameln

Tel.: 05151/9378-84
E-Mail: s.hoffmann@ess-hameln.de


Aufnahmevoraussetzungen

In die berufsqualifizierende Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.

In die Klasse 2 der Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent - kann aufgenommen werden, wer die Voraussetzung nach Absatz 1 erfüllt und
  1. die zweijährige Berufsfachschule - Sozialpädagogik - oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
  2. eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
  3. eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat (einschl. Kinderpflege),
  4. an einer pädagogischen Qualifizierungsmaßnahme für die Arbeit mit Kindern im Alter von 0-10 Jahren im Umfang von mindestens 160 Stunden (z.B. Grundqualifizierung Kindertagespflege, Qualifizierung Spielkreisgruppenleitung, Einführungskurs für Zusatzkräfte Betreuung, Qualifizierung zur pädagogischen Fachkraft in der Ganztagsgrundschule, Qualifizierung zur sportpädagogischen Fachkraft im Ganztag, vergleichbare Qualifizierungsmaßnahmen) teilgenommen hat und mindestens 15 Monate mit Kindern im Alter von 0-10 Jahren im Umfang von mindestens 50% einer Vollzeitkraft in einem der folgenden Arbeitsfelder tätig war: Tageseinrichtungen für Kinder, schulischer Bereich, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ergänzt 06.03.2023

BbS-VO: Verordnung über berufsbildende Schulen Niedersachsen, Hannover, Stand: 02.09.2021 und weitere Erlasse.


Anmeldung und Anmeldefrist

  • Anmeldebogen (bei der Schule abholen, von der Homepage herunterladen oder mit frankiertem Rückumschlag anfordern)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • 1 Lichtbild (in Ausweisgröße ca. 2,5 x 3,8 cm)
  • beglaubigte Kopien der letzten Zeugnisse
  • ein frankierter (mit 1,60 €; an Sie selbst adressierter) Rückantwortumschlag
  • Arbeitsvertrag bzw. Praktikantenvertrag über eine wöchentliche Arbeitszeit von mind. 12,5 Zeitstd. in einer sozialpädagogischen Einrichtung
  • Nachweis über den Immunschutz laut Biostoffverordnung (Formular im Sekretariat erhältlich)
  • ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis

Die letzten beiden Anlagen sind erst nach Zusendung der Zusage einzureichen.

Ausbildung und Unterrichtszeiten

Die Weiterbildung dauert 1,5 Jahre. Sie beginnt am 06.08.2024 und endet am 31.01.2026.

Der Unterricht findet mittwochs und freitags am Abend und samstags alle 14 Tage in der geraden Woche statt.


Ausbildung im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis

Dem Lernort Praxis kommt eine zentrale Stellung bei der Professionalisierung sozialpädagogischer Fachkräfte zu. Die Kompetenzentwicklung wird dabei durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften und den Praxismentorinnen und Praxismentoren gefördert. Die berufsbezogenen Lernbereiche Theorie und Praxis zielen darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für die Tätigkeiten der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern vor allem in Krippen, Kindergärten, Horten und für die pädagogische Arbeit in Grundschulen erwerben.

Zentrales Element des Ausbildungsunterrichts am Lernort Praxis sind die Ausbildungsbesuche der Lehrkraft in der Praxis, um in Zusammenarbeit mit der Praxismentorin/dem Praxismentor vor Ort wichtige Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler zu initiieren und zu unterstützen. Die gesetzten Anforderungen und Zielsetzungen für die einzelnen Phasen der Ausbildung im Lernbereich Praxis sind in enger Kooperation mit den Praxiseinrichtungen entwickelt und Bestandteil der schulischen Lehrpläne. Nach Abschluss der Ausbildung am Lernort Praxis haben die Schüler/innen der Schule eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen.


Ziele

Die berufliche Tätigkeit von Sozialpädagogischen Assistentinnen/Sozialpädagogischen Assistenten ist vor allem durch Mitwirkung und Unterstützung gekennzeichnet. Sie tragen in den Einrichtungen bzw. Gruppen Teilverantwortung und sind auf die enge Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/Erzieher bzw. pädagogischen Fachkräften angewiesen.


Dauer

1 1/2 Jahre


Abschlüsse und Berechtigungen

Das Abschlusszeugnis der Klasse 2 der Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/
Sozialpädagogischer Assistent

  • berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“.
  • berechtigt zur Aufnahme in die Fachschule Sozialpädagogik, wenn im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich - Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis erreicht wurde. Wer diesen Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis nicht erreicht, kann nach mindestens einjähriger Tätigkeit mit den Aufgaben einer Sozialpädagogischen Assistentin/eines Sozialpädagogischen Assistenten in der Fachschule Sozialpädagogik nach einem Kolloquium aufgenommen werden. Im Kolloquium wird überprüft, ob der neu erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fach¬schule gewährleistet.
  • beinhaltet die Erreichung des erweiterten Sekundarabschlusses 1.

Der Eintritt in die gymnasiale Oberstufe (z. B. Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales) ist danach möglich.


Kosten

Schulgeld wird nicht erhoben. Weitere Kosten werden rechtzeitig bekannt gegeben.


Dokumente

Anmeldeformular
zum Anmeldeformular

Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Biostoffverordnung 2023

Beratungsangebote und Informationen für Ihren Start in die Teilzeitausbildung
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