Möglichkeiten der Förderung für den Quereinstieg in die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent Klasse II in Vollzeitform


Um die Möglichkeiten der Förderung der beruflichen Weiterbildung für Schülerinnen und Schüler in der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent Klasse II in Vollzeitform als Quereinsteiger zu nutzen, hat sich die Elisabeth-Selbert-Schule zertifizieren lassen.

Durch eine AZAV-Zertifizierung ist es Teilnehmenden der Elisabeth-Selbert-Schule möglich eine Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein) bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter zu beantragen.
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

Auskunft und Beratung zu den Voraussetzungen einer Förderung erteilt Ihre Agentur für Arbeit / Jobcenter.

Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin der Agentur für Arbeit Hameln ist für unsere Teilnehmenden der Elisabeth-Selbert-Schule Frau Hesse, erreichbar unter:

E-Mail: Hameln.BCA@arbeitsagentur.de oder Telefon: 05151 / 909 146.



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