Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent - (SozAss)

Standort Langer Wall

Langer Wall 2
31785 Hameln

Tel.: 0 51 51/93 78 -0
Fax: 0 51 51/93 78-50

Ihre Ansprechpartner/in

Abteilung Sozialpädagogik
Susanne Hoffmann
Langer Wall 2
31785 Hameln

Tel.: 05151/9378-84
E-Mail: s.hoffmann@ess-hameln.de

Aufnahmevoraussetzungen

In die berufsqualifizierende Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.

In die Klasse 2 der Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent - kann aufgenommen werden, wer die Voraussetzung nach Absatz 1 erfüllt und
  1. die zweijährige Berufsfachschule - Sozialpädagogik - oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
  2. eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
  3. eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat (einschl. Kinderpflege),
  4. an einer pädagogischen Qualifizierungsmaßnahme für die Arbeit mit Kindern im Alter von 0-10 Jahren im Umfang von mindestens 160 Stunden (z.B. Grundqualifizierung Kindertagespflege, Qualifizierung Spielkreisgruppenleitung, Einführungskurs für Zusatzkräfte Betreuung, Qualifizierung zur pädagogischen Fachkraft in der Ganztagsgrundschule, Qualifizierung zur sportpädagogischen Fachkraft im Ganztag, vergleichbare Qualifizierungsmaßnahmen) teilgenommen hat und mindestens 15 Monate mit Kindern im Alter von 0-10 Jahren im Umfang von mindestens 50% einer Vollzeitkraft in einem der folgenden Arbeitsfelder tätig war: Tageseinrichtungen für Kinder, schulischer Bereich, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ergänzt 06.03.2023

BbS-VO: Verordnung über berufsbildende Schulen Niedersachsen, Hannover, Stand: 02.09.2021 und weitere Erlasse.

Ausbildung im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis

Dem Lernort Praxis kommt eine zentrale Stellung bei der Professionalisierung sozialpädagogischer Fachkräfte zu. Die Kompetenzentwicklung wird dabei durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften und den Praxismentorinnen und Praxismentoren gefördert. Die berufsbezogenen Lernbereiche Theorie und Praxis zielen darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für die Tätigkeiten der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern vor allem in Krippen, Kindergärten, Horten und für die pädagogische Arbeit in Grundschulen erwerben.

Zentrales Element des Ausbildungsunterrichts am Lernort Praxis sind die Ausbildungsbesuche der Lehrkraft in der Praxis, um in Zusammenarbeit mit der Praxismentorin/dem Praxismentor vor Ort wichtige Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler zu initiieren und zu unterstützen. Die gesetzten Anforderungen und Zielsetzungen für die einzelnen Phasen der Ausbildung im Lernbereich Praxis sind in enger Kooperation mit den Praxiseinrichtungen entwickelt und Bestandteil der schulischen Lehrpläne. Nach Abschluss der Ausbildung am Lernort Praxis haben die Schüler/innen der Schule eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen. Die Elisabeth-Selbert-Schule hat das jeweilige Organisationsmodell der praktischen Ausbildung mit den Einrichtungen im Schwerpunkt Elementarbereich wie folgt abgestimmt:

In der Klasse 1 wird eine Ausbildung am Lernort Praxis von insgesamt 8 Wochen im Block in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt.  Die Betreuungszeit der Einsatzgruppe muss mind. 6 Stunden pro Tag betragen.

In der Klasse 2 erfolgt die Ausbildung am Lernort Praxis in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen im dualen System mit zwei Tagen Schule und drei Tagen Praxis.

Das Modul „Durchführung der Praktischen Ausbildung“ ist mit dem Modul „Reflexion der praktischen Ausbildung“ verbunden. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der Ausbildung am Lernort Praxis erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das zusätzliche Fach „Praxis – Sozialpädagogik“ zusammengefasst.

Priorität für eine Praxisstelle in der BFS Soz.Ass. haben Einrichtungen im Landkreis Hameln-Pyrmont. Erst wenn diese Plätze besetzt sind, kann nachrangig eine Praxisstelle in einem angrenzenden Landkreis gewählt werden. Für Anfragen steht Frau Jedicke als Praxiskoordinatorin zur Verfügung.

Ziele

Die berufliche Tätigkeit von Sozialpädagogischen Assistentinnen/Sozialpädagogischen Assistenten ist vor allem durch Mitwirkung und Unterstützung gekennzeichnet. Sie tragen in den Einrichtungen bzw. Gruppen Teilverantwortung und sind auf die enge Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/Erzieher bzw. pädagogischen Fachkräften angewiesen.


Dauer

2 Jahre


Stundentafel der zweijährigen Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent

Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges (48)
Berufsübergreifender Lernbereich (10)

Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Mathematik
Religion
Sport

Berufsbezogener Lernbereich – Theorie (35)
Klasse 1 mit den Modulen

  • Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
  • Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
  • Betreuung und Begleitung von Kindern
  • Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
  • Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
  • Optionale Lernangebote



Klasse 2 mit den Modulen
  • Entwicklung beruflicher Identität
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
  • Pädagogische Konzepte
  • Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
  • Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
  • Optionale Lernangebote


(Über die Zuordnung einiger Module zu Klasse 1 und 2 entscheidet jeweils die Schule.)
(Im Rahmen der Optionalen Lernangebote bietet die Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent thematisch wechselnde Ergänzungsqualifikationen an, die auf dem Abschlusszeugnis gesondert durch eine ergänzende Bescheinigung belegt werden.)



Berufsbezogener Lernbereich Praxis
mit den Modulen
Reflexion der Praktischen Ausbildung


und

Durchführung der praktischen Ausbildung

Während des Bildungsganges wird zusätzlich die praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Schule hat sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 3 Abs. 8 der Anlage 4 zu § 33 BbS-VO in die Klasse 2 aufgenommen werden, in der Klasse 2 eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ableisten.


Abschlüsse und Berechtigungen

Das Abschlusszeugnis der Klasse 2 der Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/
Sozialpädagogischer Assistent
  • berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin/ Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“.
  • berechtigt zur Aufnahme in die Fachschule Sozialpädagogik, wenn im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich - Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis erreicht wurde. Wer diesen Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis nicht erreicht, kann nach mindestens einjähriger Tätigkeit mit den Aufgaben einer Sozialpädagogischen Assistentin/eines Sozialpädagogischen Assistenten in der Fachschule Sozialpädagogik nach einem Kolloquium aufgenommen werden. Im Kolloquium wird überprüft, ob der neu erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachschule gewährleistet.
  • beinhaltet die Erreichung des erweiterten Sekundarabschlusses 1.

Der Eintritt in die gymnasiale Oberstufe (z.B. Fachgymnasium Gesundheit und Soziales) ist danach möglich.


Kosten

Schulgeld wird nicht erhoben. Weitere Kosten werden rechtzeitig bekannt gegeben.


Dokumente


Formular zur Anmeldung als PDF
Anmeldeformular


Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Biostoffverordnung 2023
TERMINE
keine Veranstaltungen vorhanden