Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent (auch als tätigkeitsbegleitende Teilzeitausbildung)
Du möchtest gerne Kinder in Ihrer Entwicklung begleiten?
Du kannst dir gut vorstellen in der Kita, Krippe oder Hort zu arbeiten?
Du bist gerne kreativ, begeisterungsfähig und kannst dich gut reflektieren?
Du kannst dir gut vorstellen in der Kita, Krippe oder Hort zu arbeiten?
Du bist gerne kreativ, begeisterungsfähig und kannst dich gut reflektieren?
Dann starte deine Ausbildung zur/zum Sozialpädagogischen Assistentin/ Sozialpädagogischen Assistent.
Abschluss/Qualifikation:
- Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“
- erweiterter Sekundarabschluss 1
- Berechtigung zur Aufnahme in die Fachschule Sozialpädagogik, wenn im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich - Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis erreicht wurde.
(Wer diesen Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis nicht erreicht, kann nach mindestens einjähriger Tätigkeit mit den Aufgaben einer Sozialpädagogischen Assistentin/eines Sozialpädagogischen Assistenten in der Fachschule Sozialpädagogik nach einem Kolloquium aufgenommen werden. Im Kolloquium wird überprüft, ob der neu erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachschule gewährleistet.)
Dauer:
- 2 Jahre in vollzeitschulischer Ausbildung
- 1,5 Jahre als Ausbildung in tätigkeitsbegleitender Teilzeitform als Quereinstieg in das 2. Ausbildungsjahr
Zugangsvoraussetzungen:
1. Ausbildungsjahr:In die berufsqualifizierende Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt. (siehe BBS-VO 2025 Lesefassung, Anlage 4 §3)
Quereinstieg ins 2. Ausbildungsjahr:
In die Klasse 2 der Berufsfachschule- Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent- kann aufgenommen werden, wer die Voraussetzung nach Absatz 1 erfüllt und
1. eine zweijährige Berufsfachschule - Sozialpädagogik - erfolgreich abgeschlossen hat,
2. eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
3. eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat oder
4. mindestens 15 Monate lang eine sozialpädagogische Tätigkeit mit Kindern von 0 bis 10 Jahren in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder in der Ganztagsbetreuung im Umfang von mindestens 50 Prozent einer Vollzeitarbeitskraft ausgeübt und an einer auf die Tätigkeit bezogenen pädagogischen Qualifizierungsmaßnahme im Umfang von mindestens 160 Stunden teilgenommen hat. (siehe BBS-VO 2025 Lesefassung, Anlage 4 §3)
Förderungsmöglichkeiten:
Eine Umschulung nach AZAV zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten mit dem Quereinstieg in Klasse II wird gefördert (Bildungsgutschein). Auskunft und Beratung zu den Voraussetzungen einer Förderung erteilen das zuständige Jobcenter oder die zuständige Arbeitsagentur.Ausbildungsinhalte & Besonderheiten:
Die berufliche Tätigkeit als Sozialpädagogische:r Assistent:inn ist vor allem durch Mitwirkung und Unterstützung gekennzeichnet. Sie tragen in den Einrichtungen bzw. Gruppen Teilverantwortung und sind auf die enge Zusammenarbeit mit Erzieher:innen bzw. pädagogischen Fachkräften angewiesen.Durch die verschiedenen Praktika gibt es in der schulischen Ausbildung eine enge Verknüpfung mit der Praxis. In den beruflichen Modulen werden die Aufgaben im Praktikum vor- und nachbereitet und die Praxislehrkräfte betreuen und begleiten die SchülerInnen bei ihren praktischen Erfahrungen im Praktikum.
Der berufsbezogene Unterricht findet in folgenden Modulen statt:
Erwerb der sozialpädagogischen BerufsrolleVielfalt in der Lebenswelt von Kindern
Betreuung und Begleitung von Kindern
Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
Entwicklung beruflicher Identität
Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
Pädagogische Konzepte
Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
Optionale Lernangebote
Eigenverantwortliches Lernen wird in besonderem Maße in Form des Daltonunterrichts berücksichtigt, in welchem die Schüler:innen ihren Lernprozess selbst bestimmen. Durch diese neue Lernform ergeben sich zusätzlich individuelle Lernmöglichkeiten, die sonst im normalen Unterricht nicht leistbar sind.
Praxis & Lernorte:
Während des Bildungsganges wird zusätzlich die praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen (Kindergarten, Krippe, Ganztagsbetreuung) durchgeführt.Perspektiven nach dem Abschluss:
Die Ausbildung mündet in die Berufstätigkeit als Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent, wobei der Einsatz als Zweitkraft in Gruppen erfolgt.Die Aufnahme in die Fachschule Sozialpädagogik ist nach dem Abschluss der Ausbildung zur/zum Sozialpädagogischen Assistentin/Sozialpädagogischen Assistenten möglich (siehe Abschluss/Qualifikation). In der Fachschule Sozialpädagogik erfolgt dann die Ausbildung zur/zum Erzieherin/ Erzieher.
Ebenso kann sich eine Ausbildung in der Fachschule Heilerziehungspflege anschließen.
Aufnahme & Bewerbung:
Bewerbungen sind bis zum 15. März eines jeden Jahres möglich.Ausbildungsbeginn: jeweils nach den Sommerferien
Bewerbungsunterlagen:
- Anmeldebogen (bei der Schule abholen oder von der Homepage herunterladen oder mit frankiertem Rückumschlag anfordern)
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie Personalausweis (Vor- und Rückseite) / Ausweisdokument
- beglaubigte Kopie über den Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss – oder des Erwerbs eines als gleichwertig anerkannten anderen Bildungsabschluss
- ein mit 1,80 € frankierter, an Sie selbst adressierter Rückantwortumschlag (DIN-A5-Format)
Nach Zusendung der Zusage des Schulplatzes ist der Nachweis über den Immunschutz laut Biostoffverordnung (Formular im Sekretariat oder auf der Homepage erhältlich) und ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis notwendig.
Kosten:
Die Ausbildung ist schulgeldfrei, Kosten für Bücher, Sachkosten und Exkursionen fallen zusätzlich an und werden zum Ausbildungsbeginn mitgeteilt.
Fördermöglichkeiten: BAföG für Schülerinnen und Schüler; Bildungsgutschein als Umschulung in Klasse 2 für Quereinsteiger unter bestimmten Voraussetzungen

Auskunft zu dieser Schulform erteilt:
Frau Hoffmann
E-Mail: s.hoffmann@ess-hameln.de
Telefon: 05151/9378-0
Flyer Berufsfachschule Sozialassistent
Flyer Berufsfachschule Sozialassistent Teilzeit
Anmeldeformular
Nachweis des Immunschutzes
Biostoffverordnung
Bewerbungen richten Sie bitte an:
Elisabeth-Selbert-Schule
Abteilung Sozialpädagogik
Langer Wall 2
31785 Hameln
Zitate von Auszubildenden:
„Die Lehrer bringen viel Erfahrung mit und geben uns wertvolle Einblicke in die Praxis.“
„Der Austausch mit meinen Mitschülerinnen und Mitschülern ist sehr bereichernd und motivierend.“
„Die Praktika waren eine großartige Gelegenheit, das Gelernte in der Realität zu erleben.“
„Ich fühle mich durch die praktischen Erfahrungen gut vorbereitet auf meinen zukünftigen Beruf.“
„Die Ausbildung gibt mir das Gefühl, einen sinnvollen Beitrag zur Gesellschaft leisten zu können.“
„Ich finde es immer spannend, verschiedene Angebote zu planen, mit den Kindern durchzuführen und dann zu reflektieren.“
„Die Ausbildung hat mir geholfen, meine Stärken zu erkennen und weiterzuentwickeln.“
„Durch die Ausbildung habe ich gelernt, mich selbst zu strukturieren.“
Das sollten Sie mitbringen:
- Einfühlungsvermögen: Verständnis zeigen und Unterstützung anbieten,…
- Kommunikationsfähigkeit: aktiv zuhören, sich klar und verständlich ausdrücken ,…
- Teamfähigkeit: im Team zusammenarbeiten, unterschiedliche Meinungen respektieren, Konflikte lösen, …
- Flexibilität: auf Bedürfnisse anderer eingehen, auf unvorhergesehene Situationen reagieren, …
- Geduld: in stressigen Situationen ruhig bleiben, Kindern Zeit zur Entwicklung geben, …
- Kreativität: kreative Lösungen für Probleme finden, ansprechende Angebote für Kinder gestalten, …