Berufsbegleitende Teilzeitausbildung Fachschule Sozialpädagogik

Standort Langer Wall

Langer Wall 2
31785 Hameln

Tel.: 0 51 51/93 78 -0
Fax: 0 51 51/93 78-50

Ihre Ansprechpartner/in

Abteilung Sozialpädagogik
Susanne Hoffmann

Langer Wall 2
31785 Hameln

Tel.: 05151/9378-0
E-Mail: s.hoffmann@ess-hameln.de


Aufnahmevoraussetzungen

„In die Fachschule Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer …

  1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“ besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich - Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis erreicht hat,
  2. eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist,
  3. nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nr. 1 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales – in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt, oder
  4. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“, „Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Staatlich geprüfter Atem-, Sprech- und Stimmlehrer“, „Ergotherapeutin, Ergotherapeut“, „Logopädin/Logopäde“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ besitzt und

    a) einen von der Hochschule oder einer Fachschule - Sozialpädagogik - begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder

    b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit  ausgeübt hat,
  5. einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat und

    a) einen von der Hochschule oder einer Fachschule - Sozialpädagogik - begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder

    b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit  ausgeübt hat. …“

BbS-VO: Verordnung über berufsbildende Schulen Niedersachsen, Hannover, 05.10.2011, Stand: 01.08.2018



Ziele

Die Ausbildung an der Fachschule Sozialpädagogik zielt darauf ab, die Schüler/innen in die Lage zu versetzen, selbstständig und eigenverantwortlich Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern wahrzunehmen. Dazu gehören im Sinne einer „Breitbandausbildung“ u. a. Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule sowie Tätigkeiten im Arbeitsbereich „Menschen mit besonderen Bedürfnissen“.

Während des Bildungsganges wird eine Ausbildung am Lernort Praxis in zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen mit verschiedenen Arbeitsfeldern durchgeführt. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt an der Fachschule Sozialpädagogik mit Teilzeitunterricht im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt je 300 Zeitstunden. Zentrales Element des Ausbildungsunterrichts am Lernort Praxis sind die Ausbildungsbesuche der Lehrkraft in der Praxis, um in Zusammenarbeit mit der Praxismentorin/dem Praxismentor vor Ort wichtige Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler zu initiieren und zu unterstützen. Die gesetzten Anforderungen und Zielsetzungen für die einzelnen Phasen der Ausbildung im Lernbereich Praxis sind in enger Kooperation mit den Praxiseinrichtungen entwickelt und Bestandteil der schulischen Lehrpläne.

Nach Abschluss der Ausbildung am Lernort Praxis haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen.

Das Modul „Durchführung der Praktischen Ausbildung“ ist mit dem Modul „Reflexion der praktischen Ausbildung“ verbunden. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der Ausbildung am Lernort Praxis erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das zusätzliche Fach „Praxis – Sozialpädagogik" zusammengefasst.


Dauer

3 Jahre


Abschlüsse und Berechtigungen

  • Wer eine Fachschule ab Schuljahr 2020/2021 erfolgreich besucht hat, erwirbt die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ zu führen.
  • Die Absolventin/der Absolvent der Fachschule Sozialpädagogik kann nach der Ausbildung in sozialpädagogischen Einrichtungen tätig sein. In der Regel ist die Fachkraft für die Gruppenführung zuständig. Je nach Anstellungsträger kann sie/er auch als Leiter/in in kleineren Einrichtungen eingesetzt werden.
  • Mit der Abschlussprüfung an der Fachschule Sozialpädagogik wird die Fachhochschulreife erworben. Damit steht die Möglichkeit zum Studium offen, Anrechnungsmöglichkeiten der Ausbildung auf das Studium sind bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen. In ihrem Studienzentrum bietet die Elisabeth-Selbert-Schule ein integratives bzw. konsekutives Fernstudium in Kooperation mit der FHM Bielefeld an.



Ausbildung und Unterrichtszeiten

Die Weiterbildung gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte von jeweils 1,5 Jahren mit je drei Halbjahren. Sie beginnt am 25.08.2022 und endet am 31.07.2025. Der Unterricht findet jeweils mittwochs und freitags am Abend und alle zwei Wochen samstags in der geraden Woche vormittags statt.


Stundentafel der Fachschule Sozialpädagogik

Gesamtwochenstunden des Bildungsganges (61)

Berufsübergreifender Lernbereich (16)
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Naturwissenschaften
Mathematik
Religion

Berufsbezogener Lernbereich – Theorie (42)
Klasse 1
mit den Modulen

  • Entwicklung professioneller Perspektiven
  • Diversität und Inklusion
  • Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung
  • Pädagogische Arbeit mit Gruppen
  • Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I
  • Optionale Lernangebote



Klasse 2
mit den Modulen

  • Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
  • Individuelle Lebenslagen
  • Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
  • Optionale Lernangebote

(Über die Zuordnung einiger Module zu den Ausbildungsabschnitten bzw. Halbjahren entscheidet jeweils die Schule.)
(Im Rahmen der Optionalen Lernangebote bietet die Fachschule Sozialpädagogik thematisch wechselnde Ergänzungsqualifikationen an, die auf dem Abschlusszeugnis gesondert durch eine ergänzende Bescheinigung belegt werden.)



Berufsbezogener Lernbereich Praxis
mit den Modulen
Reflexion der Praktischen Ausbildung (3)


Durchführung der praktischen Ausbildung
Während des Bildungsganges wird zusätzlich die praktische Ausbildung von insgesamt 600 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durchgeführt. Die praktische Ausbildung erfolgt in zwei Tätigkeitsbereichen mit Menschen in verschiedenen Altersstufen (0-3, 3-6, 6-10, 10-14, 14-21, über 21). In den Ausbildungsabschnitten 1 und 2 erfolgt die praktische Ausbildung über einen Zeitraum von je acht Wochen = 300 Zeitstunden.

Die praktische Ausbildung wird von Lehrkräften der Fachschule Sozialpädagogik begleitet.

Nach Abschluss der praktischen Ausbildung haben die Schüler/innen der Schule eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen.

Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler im Modul „Planung und Reflexion der praktischen Ausbildung“ und während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für den Berufsbezogener Lernbereich – Praxis zusammengefasst.

Projektarbeit
Projektarbeit ist ein Schwerpunkt in der Ausbildung an der Elisabeth-Selbert-Schule und verstärkt die Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen im Landkreis Hameln-Pyrmont. Die ausgewählten Themen werden innerhalb des Unterrichts im Ausbildungsverlauf vorbereitet und durchgeführt.


Kosten

Schulgeld wird nicht erhoben. Weitere Kosten werden rechtzeitig bekannt gegeben.


Dokumente

Anmeldeformular
zum Anmeldeformular

Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Biostoffverordnung

Beratungsangebote und Informationen für Ihren Start in die Teilzeitausbildung
Infoflyer des Niedersächsischen Kultusministeriums
TERMINE
keine Veranstaltungen vorhanden